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Autohändler aus Münster saß 6 Monate unschuldig in Untersuchungshaft

(Münster, 29.11.2013) Mit einem sensationellen Freispruch hat am dritten von ursprünglich 18 anberaumten Hauptverhandlungstagen vor der 7. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Münster der Prozess gegen einen 44-jährigen Münsteraner Autohändler geendet. Dem Autohändler, der die letzten 6 Monate unschuldig in Untersuchungshaft verbringen müsste, wurde durch die Anklage vorgeworfen, mit Schein- und Tarngeschäften einmal quer durch Europa jahrelang das Finanzamt hinters Licht geführt zu haben. Hierbei soll der Geschäftsmann laut Anklage über 3,8 Millionen Euro Umsatzsteuer hinterzogen haben. Durch seine Verteidiger, Rechtsanwalt Ralf G. Ahlert aus Hamburg und Rechtsanwalt Marko R. Spänle aus Frankfurt am Main (LSS Rechtsanwälte), Mitglieder der Bail + Birds Fachkooperation, hat der Geschäftsmann stets eine strafrechtliche Verantwortung von sich gewiesen und seine Unschuld beteuert.

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Strafverteidiger Marko Spänle erreicht Freispruch nach vorangegangener Verurteilung im Zusammenhang mit Raubüberfall auf Supermarkt

Die Strafkammer des Landgerichts Gießen hat am 03.09.2013 ein Urteil des Amtsgerichts aufgehoben. Einer der Angeklagten, der im jetzigen Rechtsmittelverfahren vom Frankfurter Strafverteidiger Marko R. Spänle verteidigt wurde, war zuvor vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nach einer aufwendigen…

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Strafanzeige gegen FRAPORT-Chef

Aktuelles juristisches Gutachten der Universität Mainz belegt strafrechtliche Verantwortung (Frankfurt am Main, 28.05.2013) Über seinen Rechtsanwalt hat ein 71-jähriger Bürger der Stadt Flörsheim Strafanzeige gegen den Vorstandsvorsitzenden des Frankfurter Flughafens (FRAPORT) bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Wiesbaden erstattet. Vorgeworfen wird…

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Die Angabe des Zugangs eines Beschlusses im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrages muss nicht angegeben werden, sofern der Zugang aktenkundig ist

Das Amtsgericht Frankfurt hatte dem Verurteilten eine zunächst bewilligte Strafaussetzung zur Bewährung durch Beschluss vom 21.07.2011, zugestellt am 26.07.2011 widerrufen. Dagegen legte Rechtsanwalt Spänle am 12.September 2011 sofortige Beschwerde ein und beantragte gleichzeitig Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

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