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Großbank zum Schadensersatz wegen Falschberatung mit UBS-Wertpapieren verurteilt

Die 25. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat am 12.07.2013 (Az. 2-25 O 176/12) eine Bank zur Zahlung von EUR 10.070,34 nebst Zinsen verurteilt. Die verurteilte Bank erbrachte im Jahre 2008 gegenüber einem Rechtsanwalt eine Beratung, die zum Tausch von Geldmarktfondsanteilen in Bonus-Express-Zertifikate des Emittenten UBS mündete. Die Zertifikate wurden für rund EUR 60.000,00 erworben. Nachdem der Anleger einen Kursrückgang bemerkte, veräußerte er die Papiere und machte dabei einen Verlust in Höhe von EUR 10.070,34. Das Gericht kam nach durchgeführter Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass die Beratung pflichtwidrig war. So habe der Anleger eine konservative Anlagestrategie verfolgt und Wert auf Sicherheit gelegt. Die Beraterin habe es versäumt eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen und in ordnungsgemäßer Weise ein Kundenprofil zu erstellen. Schließlich sei dem Anleger ein Produkt angeboten, was nicht zu seinem Profil gepasst habe. Der Anleger wurde von der Frankfurter Kanzlei LSS Rechtsanwälte vertreten. Nach Auffassung des Frankfurter Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht Matthias Schröder ist der Fall bemerkenswert, da die Beraterin in der Beweisaufnahme freimütig eingeräumt habe, den ihr zuvor unbekannten Kunden nicht nach dessen Zielen und Kenntnissen befragt zu haben.

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