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Schwerpunkte / Prozeßführung

prozessfuehrung

Man sieht uns vor Gericht! Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit bringen das ständige Auftreten vor Gericht bereits mit. Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts -mit Massenschadensfällen und individuellen Sachverhalten bei teilweise hohen oder sehr hohen Streitwerten- kann nicht in jedem Fall eine außergerichtliche Lösung gefunden werden. So haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder hunderte von Ansprüchen gerichtlich durchsetzen, abwehren oder die Vergleichsbereitschaft erst vor Gericht herbeiführen müssen. Wir sind hierbei nicht nur für Privatpersonen tätig. Zu unseren Mandanten, die uns mit der gerichtlichen Vertretung seit Jahren regelmäßig beauftragen, gehören auch zahlreiche Unternehmen, darunter Vermögensverwalter und Kapitalanlagegesellschaften. Für unterschiedliche Insolvenzverwalter haben wir einzelne Klagen oder Gesamtklageportfolios abgewickelt.

„Uns müssen Sie nicht zum kämpfen tragen!“

Durch unsere ständige Gerichtspraxis und Erfahrung dürfen Sie davon ausgehen, dass wir das Prozessrecht mit all seinen Tücken kennen und diese Kenntnisse zu Ihrem Vorteil einsetzen. Wir verfolgen dabei von Anfang an eine klare Taktik, die wir mit Ihnen besprechen. Besonderes Know-how haben wir uns auch in Rechtsmittelverfahren erarbeitet. Hier werden wir nicht selten von anderen Rechtsanwälten oder Mandanten beauftragt, negative erstinstanzliche Entscheidungen anzugreifen oder den Erfolg der ersten Instanz vor den Oberlandesgerichten zu verteidigen. Auch in den Rechtsmittelverfahren beschränken wir uns nicht auf den des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, sondern sind deutschlandweit auch vor den Oberlandesgerichten von Berlin (Kammergericht) bis München tätig und treten dort persönlich auf.

• Gerichtliche Durchsetzung und/oder Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen in erster Instanz vor allen Landgerichten (bundesweit)
• Gerichtliche Durchsetzung und/oder Abwehr von arbeitsrechtlichen Ansprüchen in erster Instanz vor allen Arbeitsgerichten (bundesweit)
• Rechtsmittelverfahren im Zivilrecht (Berufung) vor allen Oberlandesgerichten (bundesweit)
• Rechtsmittelverfahren im Arbeitsrecht (Berufung) vor allen Landesarbeitsgerichten

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