Skip to content

Mildes Urteil nach Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung

Ein mildes Urteil fällte das Amtsgericht Frankfurt gegen drei wegen gemeinschaftlichen Raubes angeklagte Straftäter am 16.01.2012.

Eine 28 Jahre alte Bankangestellte hatte im April 2010 zwei Komplizen Hinweise auf einen Bankkunden gegeben, nachdem dieser 22.000,00 € in bar abgehoben hatte. Nachdem der Kunde die Bank verlassen hatte, lauerten die Komplizen dem Kunden vor seiner Haustür auf und entwendeten ihm den Bargeldbetrag. Der milde Antrag der Staatsanwältin und das ihm folgende milde Urteil des Gerichts basiert auf einer Absprache der Prozessbeteiligten unter Mitwirkung des Rechtsanwalts Spänle und honoriert ein umfassendes Geständnis, das der Justiz eine mehrtägige und komplizierte Beweisaufnahme erspart hat. Es wurden Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr und 10 Monaten und 2 Jahren verhängt, die allesamt zur Bewährung ausgesetzt wurden.

An den Anfang scrollen