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S & K Gruppe fehlte die notwendige behördliche Erlaubnis für den Ankauf von Lebensversicherungen und Bausparvertägen

Zahlreiche Anleger haben sich an LSS Rechtsanwälte gewandt und berichten:

Mitarbeiter der S & K Gruppe, teilweise handelnd unter der Firma „Europäische S & K Policenvergleichs GmbH“ sprachen Eigentümer entsprechender Verträge gezielt an und unterbreiteten diesen Kaufangebote. Teilweise berichten die Geschädigten, dass sie mittels Telefon (cold calling) auf tatsächlich ruhende oder bereits gekündigte Verträge angesprochen wurden oder ihnen die Verträge madig gemacht worden seien, weil diese sich angeblich nicht lohnten, man besseres anbieten könne. Woher sich die Mitarbeiter der S & K die Daten und Informationen zu diesen Verträgen beschafften, ist den Geschädigten nicht bekannt. Tatsache ist, dass es innerhalb des Firmengeflechts der S & K Gruppe eine eigene Abteilung (Ankauf) innerhalb der S & K Sachwert AG gab, die sich um dieses Geschäft kümmerte.

Die S & K Immobilienhandels GmbH unterbreitete den Inhabern der Lebensversicherungs- und Bausparverträge drei unterschiedliche Kaufofferten.

S & K – 200
Das Doppelte des Rückkaufwertes der Lebensversicherung bzw. der Sparbetrag des Bausparvertrages sollte in einer Summe nach 8 Jahren ausgezahlt werden.

Faktisch haben die Geschädigten den vereinbarten Kaufpreis also gestundet. Die S & K Immobilien GmbH wurde demgegenüber sofort Berechtigter und löste die Verträge auf und verschaffte sich die entsprechenden Rückkaufwerte bzw. Sparguthaben. Gemäß den Prospektangaben sollten diese Gelder in das operative Geschäft der S & K mit Immobilien gesteckt werden.

Da das Geschäftsmodell dieser Art noch keine 8 Jahre besteht dürfte bislang kein Anleger des Mo-dells S & K – 200 auch nur Teile des Kaufpreises erhalten haben. Im Kaufvertrag wurde ein sog. Rangrücktritt vereinbart, so dass nunmehr im faktisch eingetreten Insolvenzfall der Anspruch der Anleger nach allen anderen Gläubigern bedient wird.

S & K – linear 200
Das Doppelte des Rückkaufwertes der Lebensversicherung bzw. der Sparbetrag des Bausparvertrages sollte in 192 gleichen Monatsraten gezahlt werden.

Die Geschädigten berichten, dass es zwar teilweise in der Abwicklung kleinere Holprigkeiten gab, die Raten jedoch pünktlich gezahlt wurden. Auch hier wurde im Kaufvertrag ein sog. Rangrücktritt vereinbart, so dass nunmehr im faktisch eingetreten Insolvenzfall der Anspruch der Anleger auf den restlichen Kaufpreis nach allen anderen Gläubigern bedient wird.

S & K – linear 300
Das Dreifache des Rückkaufwertes der Lebensversicherung bzw. der Sparbetrag des Bausparvertrages sollte nach Ablauf von acht Jahren (!) in 192 gleichen Monatsraten gezahlt werden.

Da das Geschäftsmodell dieser Art noch keine 8 Jahre besteht, dürfte bislang kein Anleger des Modells S & K – 300 auch nur Teile des Kaufpreises erhalten haben. Im Kaufvertrag wurde ein sog. Rangrücktritt vereinbart, so dass nunmehr im faktisch eingetreten Insolvenzfall der Anspruch der Anleger nach allen anderen Gläubigern bedient wird.

Die S & K Gruppe war offenbar jedoch auch flexibel. Benötigten die Verkäufer der Verträge sofort größere Summen, so wurde eine abweichend hohe erste Rate vereinbart und entsprechend verrechnet. Auch hier gilt, dass solche vereinbarten Zahlungen stets erfolgten.

Ein solches Geschäftsmodell stellt ein verbotenes Einlagengeschäft dar. Unstreitig ist, dass die S & K Gruppe über keine Erlaubnis verfügte.

Angeblich hat die S & K Gruppe dieses Geschäftsmodell zum 31.12.2010 eingestellt. Eine Rückabwicklung der illegalen Verträge ist jedoch nicht erfolgt. Angeblich hat nach der offiziellen Einstellung des Ankaufs von Lebensversicherungen, die Firma Asset Trust AG das Geschäftsmodell nahezu identisch weiterbetrieben. Die Asset Trust ist offenbar selbständig, verwendete aber zumindest eine Zeit lang eine Anschrift der S & K in Frankfurt am Main. Die Asset Trust investierte die Erlöse aus den Lebensversicherunsgankäufen in das Geschäft der S & K Gruppe mit Immobilien. Eine enge Verflechtung ist deshalb offensichtlich.

LSS Rechtsanwälte haben bei der BaFin nachgefragt, welche Erkenntnisse dort zu den erlaubnispflichtigen Geschäften vorlagen.

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