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Strafverteidiger Marko Spänle erreicht Freispruch nach vorangegangener Verurteilung im Zusammenhang mit Raubüberfall auf Supermarkt

Die Strafkammer des Landgerichts Gießen hat am 03.09.2013 ein Urteil des Amtsgerichts aufgehoben. Einer der Angeklagten, der im jetzigen Rechtsmittelverfahren vom Frankfurter Strafverteidiger Marko R. Spänle verteidigt wurde, war zuvor vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nach einer aufwendigen Hauptverhandlung waren sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht nicht mehr im erforderlichen Maße von der Schuld des Angeklagten überzeugt.

Die Wetterauer Zeitung hat ausführlich hierüber berichtet.

http://www.wetterauer-zeitung.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Florstadt/Artikel,-Freispruch-im-Prozess-um-Rewe-Ueberfall-_arid,443807_regid,3_puid,1_pageid,83.html#null

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