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Haftung für fehlerhafte Anlageberatung

Bankrecht Anwalt Frankfurt – Haftung für fehlerhafte Anlageberatung

  1. Der Anlageberatungsvertrag

In der Praxis werden Anlageberatungsverträge selten ausdrücklich geschlossen. Die Regel ist der konkludente Vertragsschluß. Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH können Anlageberatungsverträge auch stillschweigend abgeschlossen werden, und zwar dann, wenn Auskünfte erteilt werden, die für den Empfänger erkennbar von erheblicher Bedeutung sind und die dieser zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse und Maßnahmen machen will.

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