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Ansprüche gegen HALALCHECK 4U, Gelsenkirchen

LSS Rechtsanwälte, Frankfurt am Main, vertreten eine Mandantin, die die Rückzahlung eines Betrages in Höhe von Euro 5.000,00 verlangt.

LSS Rechtsanwälte, Frankfurt am Main, vertreten eine Mandantin, die die Rückzahlung eines Betrages in Höhe von Euro 5.000,00 gegenüber Herrn Samir Bajra, Gelsenkirchen, verlangt. Hintergrund ist das vom Vorgenannten betriebene Unternehmen Halalcheck4U. Die Mandantin hat dort eine sogenannte „Mitgliedschaft“ gezeichnet und ein Investment in Form einer „Stillen Beteiligung“ getätigt. Die Mandantin reklamiert, dass es sich um ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen in der Bundesrepublik Deutschland handelt, dass demnach grundsätzlich prospektpflichtig wäre. Eine Billigung eines solchen Verkaufsprospektes durch die BaFin ist nicht erfolgt. Die BaFin wurde hierüber informiert.

Der Anspruch wurde daraufhin klageweise versucht geltend zu machen. Die Klage konnte jedoch an der Geschäftsanschrift, die nach auch nach wie vor im Impressum der Website genannt wird, nicht zugestellt werden. Eine Rückfrage beim Gewerbeamt der Stadt Gelsenkirchen ergab, dass das Gewerbe noch formal unter der Adresse gemeldet ist. Der Inhaber soll sich jedoch Anfang des Jahres in die Türkei abgemeldet haben, weshalb beim Gewerbeamt derzeit davon ausgegangen wird, dass das Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird. Ein Verfahren nach § 14 Abs. 1 Satz 3 Gewerbeordnung soll vom Gewerbeamt eingeleitet werden.

„Halalcheck4U“ wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und man bestritt die Nichtausübung des Gewerbes.  Eine neue (zustellungsfähige Adresse) wurde jedoch nicht mitgeteilt.

Anleger, die bei „Halalcheck4U“ investiert haben und sich geschädigt fühlen, sollten Ihre Ansprüche anwaltlich prüfen lassen, empfiehlt Mathias Schröder von LSS Rechtsanwälte.

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