Skip to content

Arbeitnehmer ist laut Arbeitsgericht Frankfurt nicht verpflichtet dem Arbeitgeber Adressänderungen mitzuteilen – Kündigung des Chefs an alte Adresse verfristet

(Frankfurt am Main, 08.01.2013) Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 05.12.2012, Aktenzeichen 7 Ca 5162/12 zugunsten einer Angestellten Verkäuferin entschieden, dass eine ausgesprochene ordentliche Kündigung ihres Arbeitgebers verfristet war und damit unwirksam ist.

Mehr Lesen

Marko R. Spänle – Das erste Gebot

Die meisten denken, so etwas könne ihnen nie passieren: ein Unfall. Dennoch kann es sogar den erfahrensten Verkehrsteilnehmer treffen. Und ganz gleich, wie sehr man sich „unschuldig“ bzw. „im Recht“ fühlt, so Verkehrsrechtspezialist und Strafverteidiger Marko R. Spänle von der…

Mehr Lesen
An den Anfang scrollen