Landgericht Frankfurt verurteilt Bank zur Entschädigung eines Lehman-Anlegers
Die 19. Zivilkammer hat am heutigen 31.08.2009 die Frankfurter Sparkasse verurteilt einem Anleger den vollständigen Kaufpreis in Höhe von EUR 7.000,00 für den Erwerb sog. Lehman-Zertifikate zu erstatten und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen (Az. 2-19 O 287/08).