Anlegerfreundliches Urteil des AG Offenbach a.M. vom 04.07.2012- 380 C 33/12; rechtswidrige Bankgebühren
AG Offenbach vom 04.07.2012 380C3312Download Volltext
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Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in seiner Pressemitteilung Nr.94/2012 für den 11. September 2012 angekündigten Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer Entgeltklausel über eine „Bearbeitungsgebühr“ bei Darlehen aufgehoben, weil die beklagte Sparkasse ihre Revision zurückgenommen hat. Damit ist das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Dresden, wonach die streitgegenständliche Klausel – „…Bearbeitungsgebühr (vom ursprünglichen Kreditbetrag) 2 %“ – unwirksam ist, rechtskräftig.
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit seiner am 08.05.2012 verkündeten Entscheidung mit der Frage der Kausalität (Ursächlichkeit) beschäftigt. Mit Kausalitätsfragen haben sich die Insatnzgerichte im Bank- und Kapitalmarktrecht sehr häufig zu beschäftigen. Grundsätzlich hat jeder Kläger die Ursächlichkeit…
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 04.07.2012 eine Bank dazu verurteilt, an ihren Bankkunden die für einen Darlehensvertrag erhobene Bearbeitungsgebühr zurückzuzahlen
Rechtsanwalt Matthias Schröder hat sich als Autor des juris-PraxisReports Bank- und Kapitalmarktrecht eine Entscheidung des LG Frankfurt am Main besprochen. Lesen Sie die Besprechung in AUSZÜGEN.
Der XI. Zivilenat hat vier Entscheidungen zur Verhandlung angesetzt. Aus der Pressemitteilung des BGH geht hervor, dass die Rückvergütunsproblematik im Vordergrund steht.
Ursprünglich sollte am nächsten Dienstag (27.09.2011) um 9.00 Uhr in Karlsruhe ein Verhandlungsmarathon von drei Verfahren gegen die Hamburger Sparkasse beginnen. Im Mittelpunkt des Interesses stehen Rechtsfragen
Nachdem LSS Rechtsanwälte über den eingeschalteten BGH-Anwalt, Prof. Dr. Vorwerk, am 09.12.2010 eine für alle Anleger positive Entscheidung zur Neuberechnung der angeblichen Scheingewinne erstritten hat (BGH IX ZR 60/10)
Frankfurt am Main (06.04.2011) Auf alles war man für nächsten Dienstag, den 12.04.2011, in Karlsruhe eingerichtet. Schon vor Wochen wurde die Verhandlung aus einem normalen Gerichtssaal in das Foyer der Bibliothek des BGH verlegt, um Scharen von Zuschauern und Medienvertretern aus ganz Deutschland Raum zu bieten
Am 12.04.2011 finden vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe die ersten mündlichen Verhandlung über „Lehman-Zertifikate“ statt. Bei dem unter Aktenzeichen XI ZR 85/10 beim BGH geführten Verfahren geht es um die von LSS Rechtsanwälte