Anlegerfreundliches Urteil des AG Offenbach a.M. vom 04.07.2012- 380 C 33/12; rechtswidrige Bankgebühren
AG Offenbach vom 04.07.2012 380C3312Download Volltext
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Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in seiner Pressemitteilung Nr.94/2012 für den 11. September 2012 angekündigten Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer Entgeltklausel über eine „Bearbeitungsgebühr“ bei Darlehen aufgehoben, weil die beklagte Sparkasse ihre Revision zurückgenommen hat. Damit ist das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Dresden, wonach die streitgegenständliche Klausel – „…Bearbeitungsgebühr (vom ursprünglichen Kreditbetrag) 2 %“ – unwirksam ist, rechtskräftig.
Nachdem zwei unterschiedliche Kammern des Landgerichts Frankfurt bereits zu Gunsten der geschädigten Anleger entschieden hatten (vgl. unsere Veröffentlichungen), sind nunmehr zwei weitere Entscheidungen bekannt geworden, die ebenfalls die Verurteilung der beratenden Banken als Ergebnis ausweisen. Am 10.05.2012 verurteilte die 12…
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit seiner am 08.05.2012 verkündeten Entscheidung mit der Frage der Kausalität (Ursächlichkeit) beschäftigt. Mit Kausalitätsfragen haben sich die Insatnzgerichte im Bank- und Kapitalmarktrecht sehr häufig zu beschäftigen. Grundsätzlich hat jeder Kläger die Ursächlichkeit…
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 04.07.2012 eine Bank dazu verurteilt, an ihren Bankkunden die für einen Darlehensvertrag erhobene Bearbeitungsgebühr zurückzuzahlen
Der geschlossene Immobilienfonds CFB 130 ist angeblich akut insolvenzgefährdet. Die Fondsgesellschaft ist überschuldet und kann die jährlichen Zahlungsverpflichtungen von rund sieben Millionen Euro in den nächsten Jahren nicht erfüllen.
Rechtsanwalt Matthias Schröder hat sich als Autor des juris-PraxisReports Bank- und Kapitalmarktrecht eine Entscheidung des LG Frankfurt am Main besprochen. Lesen Sie die Besprechung in AUSZÜGEN.
LSS Rechtsanwälte informieren nachfolgend über eine anlegerfreundliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main. Das Landgericht hat eine Bank zum Schadensersatz verurteilt, weil diese ihrem Beratungspflichten im Zusammenhang mit der Empfehlung eines offenen Immobilienfonds am 23.07.2008 nicht nachgekommen war.
LSS Rechtsanwälte haben wegen reklamierter Falschberatung im Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds Schadensersatzklagen vor verschiedenen Landgerichten eingereicht. I
In einer heute bekannt gewordenen Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.05.2010 wurde die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund EUR 45.000,00 verurteilt
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