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Urteil Landgericht Limburg: Volksbank Langendernbach eG muss Geschädigten im Betrugsfall Georg auch die Anwaltskosten zahlen

Das Landgericht Limburg hat die Volksbank Langendernbach eG mit Urteil vom 07.07.2017 (Landgericht Limburg 4 O 53/15) verurteilt einer Kundin rund EUR 3.600,00 außergerichtler Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Die Genossenschaftsbank hatte selbst vor Gericht die bemerkenswerte Rechtsauffassung vertreten, dass -obwohl ihr…

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Widerrufsbelehrung – neues Urteil Bankrecht

Das Landgericht Wiesbaden hat in einem am 01.02.2017 verkündeten Urteil (Aktenzeichen 7 O 149/16) festgestellt, dass die von der VR Bank Untertaunus eG verwendete Widerrufsbelehrung für ein Immobiliendarlehen aus dem Jahre 2009 fehlerhaft ist. Das Landgericht Wiesbaden  hat antragsgemäß festgestellt, dass der Darlehensvertrag sich in eine sog. Rückgewährschuldverhältnis gewandelt hat (Widerrufsbelehrung – neues Urteil Bankrecht).

Widerrufsbelehrung – neues Urteil Bankrecht

Die VR Bank Untertaunus  wurde zudem verurteilt die Kosten des Rechtsstreits samt außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten der Kläger zu tragen. Das Landgericht führt aus, dass die von der Bank erteilte Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht werde. Die Bank hat nach Auffassung der Kläger und des Gerichts nicht eindeutig über die Dauer der Widerrufsfrist belehrt.

In der Belehrung der Bank hieß es:

„Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (einen Monat) 1 ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.“

In der Fußnote 1 heißt es dann:

„1 Die Widerrufsrist beträgt gemäß § 355 Abs. 2 Satz. 2 BGB einen Monat, wenn die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss in Textform dem Kunden mitgeteilt wird bzw. werden kann.“

Diese Belehrung wurde von den Klägern und dem Landgericht bemängelt.

Nachwievor sind hunderte Klagen vor dem Landgericht in Frankfurt am Main anhängig, die die Fehlerhaftigkeit von Widerrufsbelehrungen reklamieren. Die Abarbeitung wird noch viele Jahre benötigen, zumal der BGH erst in wenigen Einzelfällen entschieden hat.

Abteilung „Widerruf von Darlehensverträgen“

LSS Rechtsanwälte unterhalten in ihrem bankrechtlichen Dezernat seit dem Jahre 2012 eine Abteilung „Widerruf von Darlehensverträgen“ und haben wiederholt außergerichtliche und gerichtliche Erfolge gegen verschiedene Kreditinstitute erzielt.

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Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft – IW Studie- Argumente und Fakten zur nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit in Deutschland und Europa

Die Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zur Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft fand in der deutschen Presselandschaft Ende März 2017 breite Beachtung. Neben dem verantwortlichen Gutachter der Studie, Herrn Prof. Dr. Dominik H. Enste, kam für RTL-Aktuell auch Rechtsanwalt Matthias…

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Widerrufsbelehrung der Degussa Bank AG fehlerhaft – neues Urteil

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem am 08.12.2016 verkündeten Urteil (Aktenzeichen 2-19 O 141/16) festgestellt, dass die von der Degussa Bank AG verwendete Widerrufsbelehrung für ein Immobiliendarlehen aus dem Jahre 2008 fehlerhaft ist. Das Landgericht Frankfurt am Main hat antragsgemäß festgestellt, dass der Darlehensbetrag über EUR 210.000,00 sich in eine sog. Rückgewährschuldverhältnis gewandelt hat.

Gesetzliche Anforderungen der Widerrufsbelehrung

Die Degussa Bank wurde verurteilt die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Landgericht führt aus, dass die von der Bank „erteilte Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht werde und nicht der seinerzeit maßgeblichen Musterblehrung“ entspreche. damit folgt das Gericht der Argumentation des Klägers, der von der Kanzlei LSS Rechtsanwälte vertreten wird.  Rechtsanwalt Matthias Schröder, Partner der Sozietät freut sich,

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Kündigungen im Bankensektor

Kommt eine große Kündigungswelle auf Bankangestellte zu?

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung titelt am 20.10.2016 „Frankfurter Banker fürchten um ihre Arbeitsplätze“. Kommt eine große Kündigungswelle auf Bankangestellte zu? Konkret wird über die Pläne von Deutscher Bank und Commerzbank berichtet, die jeweils tausende Stellen streichen wollen. Zudem wird eine am Vortag veröffentlichte Studie des Centre for Financial Studies (CFS) zitiert. Die Forscher befragen seit fast 10 Jahren Finanzinstitute und ihnen nahestehende Dienstleister wie Anwaltskanzleien und Berater. Von diesen Befragten sitzen 90 % in Frankfurt am Main.

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Frankfurter Bank- und Kapitalmarktrechtstage im November 2016

Seit mehr als 15 Jahren bietet die HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft Fachseminare für Rechtsanwälte, Syndizi und deren Mitarbeiter an. Dazu zählen die
6. Frankfurter Bank- und Kapitalmarktrechtstage 2016, die vom 04. und 05.11.2016 (Maritim Hotel Frankfurt) statt fanden.

Mit einem Beitrag von Matthias Schröder

MSchroeder200Mit einem Beitrag von Matthias Schröder, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, LSS Rechtsanwälte, Frankfurt a.M. Das Thema:

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Landgericht Stuttgart verhandelt über Klagen gegen Porsche wegen Dieselaffäre

Schadenersatzklage gegen die Porsche Automobil Holding SE

Das Landgericht Stuttgart hat am 30.09.2016 die erste Schadensersatzklage eines sog. institutionellen Anlegers (hier Pensionsfonds) gegen die Porsche Automobil Holding SE verhandelt (Aktenzeichen LG Stuttgart 22 O 101/16). Die Verhandlung wurde vom Richter am Landgericht Dr. Fabian Reuschle geleitet. Der Vorsitzende hatte die Verhandlung sehr gut vorbereitet und erläuterte für die Parteien, die Öffentlichkeit und die erschiene Presse die durchaus komplexen fallrelevanten Probleme.

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Widerruf von Darlehensverträgen und Verwirkung

Kaum ein Thema beschäftigt die Gerichte im Bankrecht aktuell mehr, als der „Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen“. Gestritten wird allenthalben ob, erteilte Widerrufsbelehrungen fehlerhaft und daher nicht geeignet gewesen seien, die Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 BGB in Gang zu setzen. Die Darlehensgeber berufen sich zudem nahezu durchgängig auf den Einwand der Verwirkung, so dass auch bei festgestellter Fehlerhaftigkeit überprüft werden muss, ob die fehlerhafte Widerrufsbelehrung geeignet war, den Darlehensnehmer von einem Widerruf abzuhalten, und zudem seit Vertragsschluss geraume Zeit verstrichen ist.

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Landgericht Köln stellt Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung der Sparkasse KölnBonn fest – Kunde kann Darlehen nach Jahren wirksam widerrufen

Frankfurt am Main (25.06.2015) In einem von der Kanzlei LSS Rechtsanwälte erstrittenen Urteil, welches am 25.06.2015 verkündet wurde, hat die 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln festgestellt (az. 22 O 63/15), dass ein Ehepaar aus Köln ihren im Jahr 2007 abgeschlossenen Darlehensvertrag noch im Jahre 2014 widerrufen konnte, weil die seinerzeit verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Die zweiwöchige Widerrufsfrist begann mangels ordnungsgemäßer Belehrung nie zu laufen.

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