Skip to content

OLG Celle zum Streitwert bei Klagen zum Widerruf von Darlehen

In einem vom OLG Celle zu entscheidenden Beschwerdeverfahren über den Streitwert einer Feststellungsklage zur Wirksamkeit eines Darlehenswiderrufs stellt der dortige Senat auf den 3,5-fachen Jahresbetrag der Vertragszinsen des streitigen Darlehens ab (OLG Celle 3. Zivilsenat , Beschluss vom 22. Juli 2015 , Az: 3 W 48/15). Das Landgericht, das den Ursprungsstreit entschieden hatte, stellte demgegenüber auf die Restdarlehensvaluta (EUR 168.000)ab. Höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser in der Praxis relevanten Thematik fehlt bislang.

Mehr Lesen

Landgericht Köln bestätigt Wirksamkeit des Widerrufs von Darlehensvertrag

Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Köln (LG Köln 21. Zivilkammer 21 O 361/14 Urteil vom 26.5.2015) ist eine Widerrufsbelehrung  grundsätzlich fehlerhaft, wenn sie nicht darauf hinweist, dass der Darlehensnehmer im Fall des Widerrufs die Verpflichtung hat, im Fall des Widerrufs die geleisteten Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Widerrufserklärung zu erstatten hat. Zwar ist grundsätzlich in Verbraucherkreditverträgen eine Belehrung über die Widerrufsfolgen nicht erforderlich. Etwas anderes gilt aber, wenn der Darlehensgeber auf die Folgen des Widerrufs hinweist.

Mehr Lesen

Strafverteidiger Marko Spänle erreicht Freispruch nach vorangegangener Verurteilung im Zusammenhang mit Raubüberfall auf Supermarkt

Die Strafkammer des Landgerichts Gießen hat am 03.09.2013 ein Urteil des Amtsgerichts aufgehoben. Einer der Angeklagten, der im jetzigen Rechtsmittelverfahren vom Frankfurter Strafverteidiger Marko R. Spänle verteidigt wurde, war zuvor vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nach einer aufwendigen…

Mehr Lesen

Strafanzeige gegen FRAPORT-Chef

Aktuelles juristisches Gutachten der Universität Mainz belegt strafrechtliche Verantwortung (Frankfurt am Main, 28.05.2013) Über seinen Rechtsanwalt hat ein 71-jähriger Bürger der Stadt Flörsheim Strafanzeige gegen den Vorstandsvorsitzenden des Frankfurter Flughafens (FRAPORT) bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Wiesbaden erstattet. Vorgeworfen wird…

Mehr Lesen

Prospekt für “S & K Real Estate Value Added” fehlerhaft und unvollständig?

Beachten Sie unsere aktuelle Meldung zum Fall „Anfechtung durch S & K Insolvenzverwalter“ unter der Rubrik Aktuelles

Anbieter und Prospektherausgeber des Fonds S & K Real Estate Value Added ist die mittlerweile insolvente United Investors & Cie. Emissionshaus GmbH. Der bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereichte Verkaufsprospekt stammte vom 23.09.2008. Bereits am 26.05.2009 musste die Anbieterin und Prospektherausgeberin einen sogenannten Nachtrag (Nachtrag Nr. 1) erstellen. In einem Anschreiben an die Fondsinhaber aus dem Oktober 2009 mit welchem der Nachtrag Nr. 1 zusammen mit einem weiteren Nachtrag (Nachtrag Nr. 2) bekannt gemacht wurde, heißt es, dass der Nachtrag Nr. 2 „insbesondere wegen formeller Gründe“ erforderlich geworden sei. Begründet wird dieses Formerfordernis mit der Ausweitung des Vertriebs auf Österreich sowie personellen Veränderungen in der Geschäftsführung der Fondgesellschaft und der Erhöhung des Eigenkapitals. Die erstgenannten Umstände würden –so das Anschreiben- nach Lesart der BaFin „wesentliche Veränderungen“ darstellen, über die gemäß § 11 Verkaufsprospektgesetz zu berichten sei. Verdächtigerweise wird im Anschreiben keinerlei Hinweis oder Begründung gegeben, weshalb der Nachtrag Nr. 1 erforderlich geworden sei, obwohl genau dieser Nachtrag wesentlich umfangreicher ist. Der Nachtrag Nr. 1 umfasst allein 17 Seiten. Geändert werden dadurch Angaben (teilweise mehrere auf einer Seite) auf den Seiten 3, 9, 10, 11,15, 16, 23, 29, 30, 32, 33, 34, 36, 37, 38, 40, 41, 42, 43, 44, 46, 48, 49, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 59, 63, 64, 65, 68, 69, 70, 75, 76, 82, 93, 94 und 95 des offiziellen ursprünglichen Verkaufsprospektes. Nachtrag Nr. 2 ändert dann nochmals 17 verschiede Seiten. Allein die Menge der Änderungen, die nicht auf die begründete Ausweitung des Vertriebs auf Österreich oder das Ausscheiden einer Person aus der Geschäftsführung entfallen, lässt vermuten, dass der ursprüngliche Prospekt ggf. nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt war.

Mehr Lesen

Die fragwürdige Rolle der BaFin im Fall S & K

Am 01.03.20113 erschien ein interessanter Artikel des Redaktuers Christoph Rottwilm im manager magazin, der unter anderem die Kritik von LSS  Rechtsanwälte aufgreift. Der Artikel enthält zudem mehrere Zitate von Rechtsanwalt Matthias Schröder. Zum Artikel: http://www.manager-magazin.de/finanzen/immobilien/0,2828,885793,00.html  

Mehr Lesen

S & K Gruppe fehlte die notwendige behördliche Erlaubnis für den Ankauf von Lebensversicherungen und Bausparvertägen

Zahlreiche Anleger haben sich an LSS Rechtsanwälte gewandt und berichten: Mitarbeiter der S & K Gruppe, teilweise handelnd unter der Firma „Europäische S & K Policenvergleichs GmbH“ sprachen Eigentümer entsprechender Verträge gezielt an und unterbreiteten diesen Kaufangebote. Teilweise berichten die…

Mehr Lesen
An den Anfang scrollen