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Schwerpunkte / Arbeitsrecht

arbeitsrecht

Wir vertreten Sie in allen relevanten arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Unser Hauptbetätigungsfeld hierbei liegt im Bereich von Kündigungen bzw. Kündigungschutzklagen. Wir vertreten im Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Unser wirtschaftlicher Schwerpunkt hilft uns die typischen Probleme in den Unternehmen zu verstehen. Wir wissen wie Banken, Versicherungen, Dienstleister und der öffentliche Dienst funktionieren und können auch abschätzen wie diese sich verhalten. Unsere Erfahrung von mehr als einem Jahrzehnt hat gezeigt, dass die im Bereich der Anwendung des Kündigungschutzgesetzes geltenden Pflichten Arbeitgeber vor zum Teil größere Herausforderungen stellt. Wir helfen Arbeitnehmern die von Kündigung bedroht sind oder nach erfolgter Kündigungen deren Arbeitsplatz zu erhalten oder angemessene Abfindungen zu erstreiten. Arbeitgebern helfen wir gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und Ansprüche abzuwehren. Eine besondere Expertise besitzen wir für die Vertretung von Vorständen und Geschäftsführen im Zusammenhang mit deren Dienstverträgen. Vertiefte Erfahrungen besitzen wir im Bereich Arbeitnehmerüberlassung.

Seit 2010 bearbeiten wir komplexe Fälle im  -„joint venture“-Arbeitsrecht-Frankfurt- mit Fachanwälten für Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz.

Die gerichtliche Auseinandersetzung ist im Grunde nie das Ziel. Gleichwohl münden zahlreiche Kündigungen vor dem Arbeitsgericht. In diesem Fall dürfen Sie dann aber auf unsere Erfahrung, Engagement und Kompetenz setzen.

• Kündigung
• Abmahnung
• Aufhebungsvertrag bzw. Auflösungsvereinbarung
• Kündigungsschutzklage
• Vertragsgestaltung
• Rechtsmittelverfahren (Berufung) vor allen Landesarbeitsgerichten
• Massenentlassung
• Vertretung von Organen (Geschäftsführer und Vorstände) im Zusammenhang mit deren Dienstverträgen

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