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Rechtsanwalt Markus A. Leonhardt

Rechtsanwalt
Markus A. Leonhardt

Schwerpunkte:

Strafrecht Kapitalstrafrecht Wirtschaftsstrafrecht Revisionsrecht Arbeitsrecht

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Juristische Vita Markus A. Leonhardt

Anwaltliche Tätigkeit

Strafrecht und Kapitalstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere Verfahren im Bereich Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, Bank- und Kapitalmarktstrafrecht (Verfahren wegen Kursmanipulation nach dem WpHG, Revision von Börsenbriefen), Revisionsrecht

Sonstige juristische Tätigkeit

Landesregionalleiter des VdSRV (Verband deutscher Strafrechtsanwälte und Strafverteidiger e.V.)

Mitgliedschaften

seit 2009 VdSRA (Verband deutscher Strafrechtsanwälte e.V.) seit 2011 VdSRV (Verband deutscher Strafrechtsanwälte und Strafverteidiger e.V.) Deutscher Anwaltsverein e.V.

Beruflicher Werdegang

seit 2005 Rechtsanwalt und Gesellschafter LSS Rechtsanwälte
2001 Gründer und Gesellschafter Rechtsanwaltsgesellschaft Leonhardt & Spänle, Frankfurt am Main
seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt
1998 Zulassung zur Anwaltschaft
1998 Zweites Juristisches Staatsexamen

Referendariat im OLG-Bezirk Frankfurt a.M.

Erstes Juristisches Staatsexamen

1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main und Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

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