A. Allgemeines
Seit dem 1.08.2005 gilt das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in Deutschland. Das Inkrafttreten des Gesetzes führte zu einer erheblichen Steigerung verhängter Bußgelder und Freiheitsstrafen. Die verhängten Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen beliefen sich zwischen den Jahren 2019 und 2021 im Mittel auf 33,60 Millionen Euro und 1.781 Jahre insgesamt verhängter Freiheitsstrafe. Nicht nur die Bundesregierung hat die Problematik der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit erkannt, sondern vielmehr auch das Europäische Parlament. Bereits in der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden entsprechende Weisungen über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen erstellt. So sollen Synergien über eine EU-Plattform geschaffen werden, die das Gemeinsame Vorgehen der Verfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten koordinieren soll. Dies soll Effizienz und Effektivität der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung massiv steigern.