Schwerpunkte:
Bank- und Kapitalmarktrecht
Wir sind Experten rund um das Thema Bank, Börse, Geldanlage und Kredit und vertreten Sie im Bankenrecht und Kapitalmarktrecht. Unser Hauptbetätigungsfeld hierbei liegt im Bereich der Wertpapiere, Derivate und Währungen (Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, Zertifikate, Optionsscheine, Derivate, Swaps, Finanzinovationen).
Als Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, hilft Ihnen Rechtsanwalt Matthias Schröder bei allen Rechtsfragen weiter
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Wertpapiere und Derivate werden regelmäßig im Wege der Anlageberatung, -vermittlung oder Vermögensverwaltung, also unter Einschaltung von Finanzdienstleistern (Banken, Vermögensverwaltern, Brokern etc.) erworben. Die dahinter stehenden vertraglichen Gestaltungen sind Anlageberatung, Anlagevermittlung und Vermögensverwaltung. Hierbei haben die Finanzdienstleister umfassende Pflichten zu beachten, die sich teilweise schnell ändern und in den letzten Jahren teilweise verschärft wurden. Unsere Erfahrung von mehr als 15 Jahren in diesem Bereich hat gezeigt, dass die Einhaltung dieser Pflichten die Finanzdienstleister vor große Herausforderungen stellen.Wir helfen Anlegern die Pflichtverstöße zu sanktionieren, machen also Schadensersatzansprüche außergerichtlich geltend oder erstreiten diese vor Gericht. Wir vertreten aber auch Unternehmen aus der Branche, sei es beratend, um Verstöße gegen die oben erwähnten Pflichten und damit Haftungsfälle zu vermeiden oder aber um erhobene Vorwürfe oder Ansprüche abzuwehren. Unsere grundsätzliche Tätigkeit auf beiden Seiten wird dabei von unseren Mandanten zu Recht als Vorteil verstanden.Aufsichtsrecht Banken Prozessführung Finanzdienstleister
Auch wenn das Beschreiten des Klagewegs selten das Ziel ist und wir im Interesse der Mandanten versuchen, schnelle und vernünftige Lösungen zu finden, so setzt die Einigung eine solche Bereitschaft auch auf der Gegenseite voraus. Fehlt diese –ggf. auch nach vorheriger entsprechender Begleitung durch uns-, dann begleiten wir Sie notfalls durch den gesamten Instanzenzug, einschließlich der Vermittlung des passenden Rechtsanwaltes am BGH mit anschließender Begleitung. Zu unserem Verständnis von der gerichtlichen Vertretung finden Sie unter der Rubrik Prozessführung weitere Informationen.
• außergerichtliche Geltendmachung und/oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei Anlageberatung, Anlagevermittlung, Vermögensverwaltung
• gerichtliche Durchsetzung und/oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen in erster Instanz vor allen Landgerichten (bundesweit) bei Anlageberatung, Anlagevermittlung, Vermögensverwaltung
• Rechtsmittelverfahren (Berufung) vor allen Oberlandesgerichten (bundesweit)
• Erlaubniserteilungsverfahren nach Kreditwesengesetz (KWG); Begleitung der Verfahren vor BaFin/Bundesbank)
• Vertretung bei Kapitalanlagebetrug und im „grauen Kapitalmarkt“
• Prospekthaftung
• Kredit-/Darlehensrecht einschließlich Widerruf