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Kündigungen im Bankensektor

Kommt eine große Kündigungswelle auf Bankangestellte zu?

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung titelt am 20.10.2016 „Frankfurter Banker fürchten um ihre Arbeitsplätze“. Kommt eine große Kündigungswelle auf Bankangestellte zu? Konkret wird über die Pläne von Deutscher Bank und Commerzbank berichtet, die jeweils tausende Stellen streichen wollen. Zudem wird eine am Vortag veröffentlichte Studie des Centre for Financial Studies (CFS) zitiert. Die Forscher befragen seit fast 10 Jahren Finanzinstitute und ihnen nahestehende Dienstleister wie Anwaltskanzleien und Berater. Von diesen Befragten sitzen 90 % in Frankfurt am Main.

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Prospekt für “S & K Real Estate Value Added” fehlerhaft und unvollständig?

Beachten Sie unsere aktuelle Meldung zum Fall „Anfechtung durch S & K Insolvenzverwalter“ unter der Rubrik Aktuelles

Anbieter und Prospektherausgeber des Fonds S & K Real Estate Value Added ist die mittlerweile insolvente United Investors & Cie. Emissionshaus GmbH. Der bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereichte Verkaufsprospekt stammte vom 23.09.2008. Bereits am 26.05.2009 musste die Anbieterin und Prospektherausgeberin einen sogenannten Nachtrag (Nachtrag Nr. 1) erstellen. In einem Anschreiben an die Fondsinhaber aus dem Oktober 2009 mit welchem der Nachtrag Nr. 1 zusammen mit einem weiteren Nachtrag (Nachtrag Nr. 2) bekannt gemacht wurde, heißt es, dass der Nachtrag Nr. 2 „insbesondere wegen formeller Gründe“ erforderlich geworden sei. Begründet wird dieses Formerfordernis mit der Ausweitung des Vertriebs auf Österreich sowie personellen Veränderungen in der Geschäftsführung der Fondgesellschaft und der Erhöhung des Eigenkapitals. Die erstgenannten Umstände würden –so das Anschreiben- nach Lesart der BaFin „wesentliche Veränderungen“ darstellen, über die gemäß § 11 Verkaufsprospektgesetz zu berichten sei. Verdächtigerweise wird im Anschreiben keinerlei Hinweis oder Begründung gegeben, weshalb der Nachtrag Nr. 1 erforderlich geworden sei, obwohl genau dieser Nachtrag wesentlich umfangreicher ist. Der Nachtrag Nr. 1 umfasst allein 17 Seiten. Geändert werden dadurch Angaben (teilweise mehrere auf einer Seite) auf den Seiten 3, 9, 10, 11,15, 16, 23, 29, 30, 32, 33, 34, 36, 37, 38, 40, 41, 42, 43, 44, 46, 48, 49, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 59, 63, 64, 65, 68, 69, 70, 75, 76, 82, 93, 94 und 95 des offiziellen ursprünglichen Verkaufsprospektes. Nachtrag Nr. 2 ändert dann nochmals 17 verschiede Seiten. Allein die Menge der Änderungen, die nicht auf die begründete Ausweitung des Vertriebs auf Österreich oder das Ausscheiden einer Person aus der Geschäftsführung entfallen, lässt vermuten, dass der ursprüngliche Prospekt ggf. nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt war.

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Die fragwürdige Rolle der BaFin im Fall S & K

Am 01.03.20113 erschien ein interessanter Artikel des Redaktuers Christoph Rottwilm im manager magazin, der unter anderem die Kritik von LSS  Rechtsanwälte aufgreift. Der Artikel enthält zudem mehrere Zitate von Rechtsanwalt Matthias Schröder. Zum Artikel: http://www.manager-magazin.de/finanzen/immobilien/0,2828,885793,00.html  

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S & K Gruppe fehlte die notwendige behördliche Erlaubnis für den Ankauf von Lebensversicherungen und Bausparvertägen

Zahlreiche Anleger haben sich an LSS Rechtsanwälte gewandt und berichten: Mitarbeiter der S & K Gruppe, teilweise handelnd unter der Firma „Europäische S & K Policenvergleichs GmbH“ sprachen Eigentümer entsprechender Verträge gezielt an und unterbreiteten diesen Kaufangebote. Teilweise berichten die…

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