Landgericht Köln stellt Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung der Sparkasse KölnBonn fest – Kunde kann Darlehen nach Jahren wirksam widerrufen
Frankfurt am Main (25.06.2015) In einem von der Kanzlei LSS Rechtsanwälte erstrittenen Urteil, welches am 25.06.2015 verkündet wurde, hat die 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln festgestellt (az. 22 O 63/15), dass ein Ehepaar aus Köln ihren im Jahr 2007 abgeschlossenen Darlehensvertrag noch im Jahre 2014 widerrufen konnte, weil die seinerzeit verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Die zweiwöchige Widerrufsfrist begann mangels ordnungsgemäßer Belehrung nie zu laufen.