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Arbeitnehmer ist laut Arbeitsgericht Frankfurt nicht verpflichtet dem Arbeitgeber Adressänderungen mitzuteilen – Kündigung des Chefs an alte Adresse verfristet

(Frankfurt am Main, 08.01.2013) Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 05.12.2012, Aktenzeichen 7 Ca 5162/12 zugunsten einer Angestellten Verkäuferin entschieden, dass eine ausgesprochene ordentliche Kündigung ihres Arbeitgebers verfristet war und damit unwirksam ist.

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