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Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung

Informationen zur Schwarzarbeit, illegalen Beschäftigung, Sozialversicherungsbetrug und Steuerhinterziehung

A. Allgemeines

Seit dem 1.08.2005 gilt das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in Deutschland. Das Inkrafttreten des Gesetzes führte zu einer erheblichen Steigerung verhängter Bußgelder und Freiheitsstrafen. Die verhängten Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen beliefen sich zwischen den Jahren 2019 und 2021 im Mittel auf 33,60 Millionen Euro und 1.781 Jahre insgesamt verhängter Freiheitsstrafe. Nicht nur die Bundesregierung hat die Problematik der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit erkannt, sondern vielmehr auch das Europäische Parlament. Bereits in der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden entsprechende Weisungen über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen erstellt. So sollen Synergien über eine EU-Plattform geschaffen werden, die das Gemeinsame Vorgehen der Verfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten koordinieren soll. Dies soll Effizienz und Effektivität der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung massiv steigern.

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Autohändler aus Münster saß 6 Monate unschuldig in Untersuchungshaft

(Münster, 29.11.2013) Mit einem sensationellen Freispruch hat am dritten von ursprünglich 18 anberaumten Hauptverhandlungstagen vor der 7. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Münster der Prozess gegen einen 44-jährigen Münsteraner Autohändler geendet. Dem Autohändler, der die letzten 6 Monate unschuldig in Untersuchungshaft verbringen müsste, wurde durch die Anklage vorgeworfen, mit Schein- und Tarngeschäften einmal quer durch Europa jahrelang das Finanzamt hinters Licht geführt zu haben. Hierbei soll der Geschäftsmann laut Anklage über 3,8 Millionen Euro Umsatzsteuer hinterzogen haben. Durch seine Verteidiger, Rechtsanwalt Ralf G. Ahlert aus Hamburg und Rechtsanwalt Marko R. Spänle aus Frankfurt am Main (LSS Rechtsanwälte), Mitglieder der Bail + Birds Fachkooperation, hat der Geschäftsmann stets eine strafrechtliche Verantwortung von sich gewiesen und seine Unschuld beteuert.

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