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Landgericht Stuttgart verhandelt über Klagen gegen Porsche wegen Dieselaffäre

Schadenersatzklage gegen die Porsche Automobil Holding SE

Das Landgericht Stuttgart hat am 30.09.2016 die erste Schadensersatzklage eines sog. institutionellen Anlegers (hier Pensionsfonds) gegen die Porsche Automobil Holding SE verhandelt (Aktenzeichen LG Stuttgart 22 O 101/16). Die Verhandlung wurde vom Richter am Landgericht Dr. Fabian Reuschle geleitet. Der Vorsitzende hatte die Verhandlung sehr gut vorbereitet und erläuterte für die Parteien, die Öffentlichkeit und die erschiene Presse die durchaus komplexen fallrelevanten Probleme.

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Bald herrscht erste Klarheit i.S. Widerruf von Darlehen und dem Problem der sog. „Verwirkung“

Der Bundesgerichtshof wird am 23.06.2015 i.S. Widerrufsbelehrung verhandeln. Dies ergibt sich aus dem Terminhinweis in Sachen XI ZR 154/14 der Pressestelle des BGH.

Die Kläger in dem zur Verhandlung anstehenden Verfahren nehmen die beklagte Bank auf Rückerstattung geleisteter Zinsen sowie auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Anspruch.

Die Kläger übernahmen mit Übernahmeverträgen vom 19. März 2007 zum 1. März 2007 zwei zuvor von Dritten mit der Beklagten geschlossene Darlehensverträge. Außerdem unterzeichneten sie zwei Widerrufserklärungen. Die Darlehen lösten sie zum 31. Dezember 2008 ab. Mit Schreiben vom 28. Dezember 2011 widerriefen sie ihre auf Abschluss der Übernahmeverträge gerichteten Willenserklärungen.

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