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BGH verhandelt am 29. April 2014 erstmals über Aufklärungspflichten der Banken im Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds

Dem Bankensenat des höchsten deutschen Zivilgerichts liegen am 29.04.2014 zwei Entscheidungen unterschiedlicher Oberlandesgerichte zur mündlichen Verhandlung vor. Die Entscheidungen betreffen das sog. „Aussetzungsrisiko“ bei offenen Immobilienfonds. Im Zuge der Finanzkrise im Jahre 2008 haben zunächst zahlreiche offene Immobilienfonds Anteilsrücknahmen ausgesetzt,…

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