A. Allgemeines Seit dem 1.08.2005 gilt das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in Deutschland. Das…
Immobilienkredit: Jetzt Widerruf prüfen! Widerrufsrecht wird bald früher erlöschen
Immobilienkredit: Jetzt Widerruf prüfen! Die Mehrzahl der zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkreditverträge enthalten Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Dies hat zur Folge, dass die Verträge auch Jahre nach Abschluss ggf. sogar noch nach vollständiger Beendigung widerrufen werden können. Das Widerrufsrecht des Kreditnehmers endet in diesem Fall also nicht wie regulär mit Ablauf von 14 Tagen, sondern läuft grundsätzlich unbefristet (sog. „ewiges Widerrufsrecht“). Der Widerruf eröffnet dem Verbraucher die Möglichkeit des sofortigen Ausstiegs aus dem Darlehen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder auch die Rückabwicklung des ganzen Vertrages. Letztere bedeutet im Ergebnis, das der Darlehensnehmer von der Bank die Erstattung der geleisteten Zins- und Tilgungsraten verlangen kann. Auf diese Zahlungen hat die Bank gezogene Nutzungen herauszugeben, die mit 5 Prozentpunkten oberhalb des Basiszinssatzes zu berechnen sind. Umgekehrt hat die Bank einen Anspruch auf Rückzahlung des an den Darlehensnehmer gezahlten Nettokreditbetrages zzgl. seiner marktüblichen Verzinsung bis zum Zeitpunkt des erklärten Widerrufs. In Summe kann dies für Bankkunden zu Erstattungen von mehreren zehntausend Euro führen. Aber allein die Position, ohne Zahlung von Vorfälligkeit umzuschulden, ist verlockend. Die Vorfälligkeitsentschädigung, also die Summe, die die Bank bei einer vorzeitigen Kündigung des Darlehens als Schaden im Normalfall ersetzt verlangen kann, beträgt nach aktuellen Untersuchungen oft rund zehn Prozent der ausstehenden Kreditsumme. Der Zinsvorteil eines Verbrauchers, der nach dem Widerruf einen neuen Darlehensvertrag zu aktuellen Konditionen abschließt, beläuft sich auf mehrere Prozentpunkte und damit oft mehrere tausend Euro pro Jahr. Doch damit soll nun bald Schluss sein.
Wird das Widerrufsrecht bald früher erlöschen? Das „ewige Widerrufsrecht“ bei fehlerhaften Belehrungen soll für Immobiliendarlehen bald nicht mehr gelten. Nach Plänen der Bundesregierung wird mit der Umsetzung der sogenannten Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie das Widerrufsrecht für Immobiliendarlehen voraussichtlich automatisch nach einem Jahr und 14 Tagen erlöschen. Altverträge mit einer fehlerhaften Belehrung, können nach Inkrafttreten des Gesetzes eventuell nur noch wenige Monate widerrufen werden. Diskutiert wird auf Vorschlag des Bundesrates eine Ausschlussfrist von 12 Monaten und 14 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes, während Finanz- und Justizministerium für noch kürzere Fristen plädieren. Handeln Sie jetzt: Wenn Sie einen Widerruf Ihres Immobilienkredits in Erwägung ziehen, sollten Sie jetzt alle erforderlichen Schritte in die Wege leiten. Lassen Sie die Widerrufsbelehrung Ihres Kreditvertrages anwaltlich überprüfen. Verbraucherzentralen geben zu Recht zu bedenken, dass Verbraucher ihre Rechte nicht von heute auf morgen und zumeist nur mit anwaltlicher Unterstützung durchsetzen können. Die Eintrittspflicht von bestehenden Rechtsschutzversicherungen sollte wie die Anschlussfinanzierung geklärt werden. Dies benötigt alles einige Zeit.
Der Autor, Matthias Schröder, ist Partner der LSS Rechtsanwaltsgesellschaft, Frankfurt am Main und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit der Widerrufsthematik.