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Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung

Informationen zur Schwarzarbeit, illegalen Beschäftigung, Sozialversicherungsbetrug und Steuerhinterziehung

A. Allgemeines

Seit dem 1.08.2005 gilt das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in Deutschland. Das Inkrafttreten des Gesetzes führte zu einer erheblichen Steigerung verhängter Bußgelder und Freiheitsstrafen. Die verhängten Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen beliefen sich zwischen den Jahren 2019 und 2021 im Mittel auf 33,60 Millionen Euro und 1.781 Jahre insgesamt verhängter Freiheitsstrafe. Nicht nur die Bundesregierung hat die Problematik der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit erkannt, sondern vielmehr auch das Europäische Parlament. Bereits in der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden entsprechende Weisungen über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen erstellt. So sollen Synergien über eine EU-Plattform geschaffen werden, die das Gemeinsame Vorgehen der Verfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten koordinieren soll. Dies soll Effizienz und Effektivität der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung massiv steigern.

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Verbraucherfreundliches Urteil des LG Aachen in Sachen Widerruf von Darlehen

Zur Fehlerhaftigkeit von Widerrufsbelehrungen

Das Landgericht Aachen hat in einem Urteil vom 17. Dezember 2015, Az: 1 O 208/15, die Fehlerhaftigkeit von Widerrufsbelehrungen festgestellt, die eine Bank im Jahre 2007 und 2008 verwendete. Die Kläger hatten mit der Beklagten für private Zwecke/Existenzgründung 2007 und 2008 Darlehensverträge geschlossen. Die von der Bank verwandten Widerrufsbelehrungen, die für beide Verträge inhaltsgleich waren, wiesen neben der Überschrift „Widerrufsbelehrung“ eine Fußnote 1 auf, deren Text lautet: „Bezeichnung des konkret betroffenen Geschäfts, z.B. Darlehensvertrag vom … „.

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LG Bonn stellt Fehlerhaftigkeit einer Widerrufsbelehrung der DSL-Bank fest

In einem aktuellen Urteil (Urt. v. 03.02.2016 – 17 O 311/15) stellt das LG Bonn die Fehlerhaftigkeit einer von der DSL Bank verwendeten Widerrufsbelehrung fest. Rechtsanwalt Andreas Müller, LSS Rechtsanwäte, der die erfolgreichen Kläger vertreten hat, hält die Entscheidung für gut begründet. Das Landgericht hat auch die von der Bank eingewandte Verwirkung verneint. Zu dieser Frage werden jedoch von unterschiedlichen Land- und Oberlandesgerichten unterschiedliche Auffassungen vertreten. Erst der BGH wird Klarheit über die Voraussetzungen für die Annahme einer Verwirkung beim Widerruf von Darlehensverträgen schaffen können.

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Immobilienkredit: Jetzt Widerruf prüfen! Widerrufsrecht wird bald früher erlöschen

Immobilienkredit: Jetzt Widerruf prüfen! Die Mehrzahl der zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkreditverträge enthalten Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Dies hat zur Folge, dass die Verträge auch Jahre nach Abschluss ggf. sogar noch nach vollständiger Beendigung widerrufen werden können. Das Widerrufsrecht des Kreditnehmers endet in diesem Fall also nicht wie regulär mit Ablauf von 14 Tagen, sondern läuft grundsätzlich unbefristet (sog. „ewiges Widerrufsrecht“).

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