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LSS Rechtsanwaltsgesellschaft

Insolvenzverwalter der S& K fordert Ausschüttungen zurück – „Beurteilung der Ausschüttung als Scheingewinn“

Mit Schreiben vom 07.11.2016 hat sich der Insolvenzverwalter der S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG an sämtliche Anleger der Gesellschaft gewandt und  von allen Anlegern die Ausschüttungen, die diese vor der Insolvenz im Jahre 2013 erhalten hatten, zurück gefordert (Scheingewinne). Der Insolvenzverwalter stützt seinen Anfechtungsanspruch bezüglich dieser Zahlungen dabei auf §§ 129 Abs. 1, 134 InsO. Der Insolvenzverwalter legt in seinen Schreiben dar, weshalb er von anfechtbaren sog. „Scheingewinnen“ ausgeht. Im Einzelnen beruft sich der Rechtsanwalt Dr. Ahrendt auf die Rechtsprechung des BGH zu sog. „Schneeballsystemen“.

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Anlegern der Bayernareal droht weiteres Ungemach- Anfechtungen von Rückzahlungen durch Insolvenzverwalter

Beachten Sie unsere aktuelle Meldung zu Anfechtungen S & K in der Rubrik „Aktuelles“!

Der Insolvenzverwalter der Bayernareal Immobilien GmbH & Co. Bauträger KG hat Anfang August 2015 sämtliche betroffenen Anleger der Festzinsanlage angeschrieben und zur kurzfristigen Rückzahlung sämtlicher Tilgungszahlungen (Ausschüttungen) des Jahres 2009 aufgefordert. Als Frist wurde seitens des Insolvenzverwalters, Markus Stoppelkamp, der 31.08.2015 gesetzt.

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Beratungsprotokoll- Sinn oder Unsinn?

In einem lesenswerten Artikel der Journalistin Brigitte Watermann beschäftigt sich diese mit der relativ neuen gesetzlichen Verpflichtung zur Anfertigung von Bertaungsprotokollen. In dem Artikel wird Rechtsanwalt Matthias Schröder, Partner der LSS Rechtsanwaltgesellschaft zitiert. Auszugsweise heißt es dort:

[…] Zudem befürchten Verbraucherschützer, dass die Protokolle eher der rechtlichen Absicherung der Bankseite dienen könnten.
Diese Befürchtung teilt Matthias Schröder von LSS Rechtsanwälte in Frankfurt zwar auch, aber er kennt auch Gegenbeispiele: In Protokollen über Beratungen zu offenen Immobilienfonds sei bis 2011 zum Beispiel oft die Formulierung drin gestanden, die Produkte seien „jederzeit liquidierbar“ – was sich als großer Irrtum herausstellte. „Solche Fälle mussten wir gar nicht erst zu Gericht tragen, die wurden alle außergerichtlich entschädigt“, erzählt Schröder.“Große Defizite“ bei der Beratungsdokumentation stellte auch Bundesjustizminister Heiko Maas noch im Sommer 2014 fest.[…]“.
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S&K-Anleger müssen sich auf Rückforderungen durch Insolvenzverwalter einstellen

Beachten Sie unsere aktuelleste Mitteilung zu diesem Thema: https://lss-partner.de/insolvenzverwalter-der-s-k-fordert-ausschuettungen-zurueck-beurteilung-der-ausschuettung-als-scheingewinn/   Rund um den Kapitalanlagebetrugsfall S & K sind mehrere Insolvenzverfahren bekannt geworden. Anleger, die vor der Insolvenz Auszahlungen erhalten haben, müssen damit rechnen, dass die Insolvenzverwalter diese Auszahlungen als sog.…

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