2023 Online-Banking Rekordjahr bei Schadensfällen Das jedenfalls ist die -zugegebenermaßen ersteinmal- subjektive Beurteilung von Rechtsanwalt…
Beratungsprotokoll- Sinn oder Unsinn?
In einem lesenswerten Artikel der Journalistin Brigitte Watermann beschäftigt sich diese mit der relativ neuen gesetzlichen Verpflichtung zur Anfertigung von Bertaungsprotokollen. In dem Artikel wird Rechtsanwalt Matthias Schröder, Partner der LSS Rechtsanwaltgesellschaft zitiert. Auszugsweise heißt es dort:
[…] Zudem befürchten Verbraucherschützer, dass die Protokolle eher der rechtlichen Absicherung der Bankseite dienen könnten.Diese Befürchtung teilt Matthias Schröder von LSS Rechtsanwälte in Frankfurt zwar auch, aber er kennt auch Gegenbeispiele: In Protokollen über Beratungen zu offenen Immobilienfonds sei bis 2011 zum Beispiel oft die Formulierung drin gestanden, die Produkte seien „jederzeit liquidierbar“ – was sich als großer Irrtum herausstellte. „Solche Fälle mussten wir gar nicht erst zu Gericht tragen, die wurden alle außergerichtlich entschädigt“, erzählt Schröder.“Große Defizite“ bei der Beratungsdokumentation stellte auch Bundesjustizminister Heiko Maas noch im Sommer 2014 fest.[…]“.
LSS Rechtsanwälte ist auf fehlerhafte Anlageberatung und Kapitalanlagebetrugsfälle spezialisiert. In der Kanzlei arbeiten Strafverteidiger und Kapitalmarktexperten in einem speziellen Betrugsdezernat zusammen. Die Kanzlei war in den großen bundesweiten Massenschadensfällen der Vergangenheit tätig. Gegenwärtig arbeiten einzelne Rechtsanwälte in der Kanzlei auch schwerpunktmäßig an der Thematik Widerruf von Darlehensverträgen.
zum Artikel: Beratungsprotokoll- Sinn oder Unsinn?
http://www.biallo.de/finanzen/Geldanlage_Fonds/anlageberatung-am-bedarf-vorbei.php?printpage=1?printpage=1
LSS Rechtsanwälte in Frankfurt am Main unterhält ein Dezernat für Bankrecht und ist bundesweit tätig.