Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Der „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ ist eingeführt. Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat dem Antrag für einen Fachanwalt am 11.6.2007 zugestimmt. Es ist die neunzehnte Fachanwaltschaft, die in Deutschland existiert.