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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Der „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ ist eingeführt. Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat dem Antrag für einen Fachanwalt am 11.6.2007 zugestimmt. Es ist die neunzehnte Fachanwaltschaft, die in Deutschland existiert.

Der Präsident der BRAK, Bernhard Dombek, begründete diesen Beschluss damit, dass sich gerade im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts der Bedarf an spezialisierter Rechtsberatung in den vergangenen Jahren deutlich erhöht habe. Zahlungs- und Kapitalanlageprozesse gewönnen immer mehr an Komplexität und spielten dabei im alltäglichen Leben der Bürger eine wichtige Rolle. Das gehe von Fragen der Haftung bei Fehlbuchungen über Probleme beim Internetbanking bis hin zu Auseinandersetzungen um fehlerhafte Anlageberatungen. Die Streitigkeiten um fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit Investmentgeschäften des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, die in den vergangenen Jahren Gerichte in besonderem Maße beschäftigt haben, können nach Meinung des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Bank- und Kapitalmarktrecht ohne nachgewiesenes Spezialwissen nicht qualifiziert geführt werden.

Der ?Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht? wird eingeführt. Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat dem Antrag für einen Fachanwalt am 11.6.2007 zugestimmt. Es ist die neunzehnte Fachanwaltschaft, die in Deutschland existiert.

Der Präsident der BRAK, Bernhard Dombek, begründete diesen Beschluss damit, dass sich gerade im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts der Bedarf an spezialisierter Rechtsberatung in den vergangenen Jahren deutlich erhöht habe. Zahlungs- und Kapitalanlageprozesse gewönnen immer mehr an Komplexität und spielten dabei im alltäglichen Leben der Bürger eine wichtige Rolle. Das gehe von Fragen der Haftung bei Fehlbuchungen über Probleme beim Internetbanking bis hin zu Auseinandersetzungen um fehlerhafte Anlageberatungen. Die Streitigkeiten um fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit Investmentgeschäften des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, die in den vergangenen Jahren Gerichte in besonderem Maße beschäftigt haben, können nach Meinung des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Bank- und Kapitalmarktrecht ohne nachgewiesenes Spezialwissen nicht qualifiziert geführt werden.

Für den Erwerb eines Fachanwaltstitels müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besondere praktische und theoretische Kenntnisse nachweisen. Fachanwälte müssen sich jährlich auf diesen Rechtsgebieten fortbilden. Die Beschlüsse der Satzungsversammlung sind mittlerweile mit der Zustimmung des Bundesjustizministeriums versehen. Inzwischen werden von der DeutscheAnwaltAkademie (DAA), mit der die AG Bank- und Kapitalmarktrechts bei der Konzeption der Fachanwaltsausbildung kooperiert, die ersten Kurse zum Erwerb des Fachanwalttitels angeboten.

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