Kommt jetzt die Direkthaftung für Vorstände aufgrund fehlerhafter Kapitalmarktinformation?
Den Kapitalanlegern wurde trotz offensichtlicher Notwendigkeit bei Verabschiedung des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes eine spezialgesetzliche Haftung gegenüber den im Unternehmen handelnden Personen versagt.