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Erfolgreiche Revision durch RA Marko R. Spänle – BGH hebt Urteil des Landgerichts Frankfurt im Fall der angeblichen Millionenuntreue bei Lufthansa auf

Eine Lufthansa-Angestellte und ihr damaliger Lebensgefährte wurden durch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26.08.2013 wegen Untreue bzw. Beihilfe zur Untreue zu Freiheitsstrafen von vier bzw. drei Jahren verurteilt. Vor Gericht gab die Lufthansaangestellte den Betrug teilweise zu, ihr Lebensgefährte aber bestritt stets vehement gewusst zu haben, dass die Aufträge von der Lebensgefährtin fingiert waren. Zu Beginn des Prozesses wollte der Verteidiger des Lebensgefährten, Rechtsanwalt Marko R. Spänle aus Frankfurt, eine mehrere 100-Seiten lange Einlassung für seinen Mandanten verlesen, was das Landgericht Frankfurt jedoch nicht zuließ. Das Landgericht hielt eine solche Verlesung durch den Verteidiger für unzulässig. Dies, obwohl es einen äußert umfangreichen und verfahrensrelevanten E-Mail-Verkehr und einen mehrere Jahre umfassenden Sachverhalt darzulegen galt.

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