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Öffentliches Angebot „Piccox“ durch Emittentin plötzlich eingestellt

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Am 03.01.2018 veröffentlicht die Emittentin PICCOX SECURITISATION SA eine Bekanntmachung wonach sie das öffentliche Angebot für ihre Wertpapiere (ISIN DE000A19CXZ0; nachfolgend auch „Piccox“) bezogen auf eine hypothetische Beteiligung an der SOPARFI SFG 2016/200 SA beendet habe. Die Vertriebspartner seien über die Einstellung des Angebotes informiert und die Zustimmung zur Nutzung des Prospekts wäre widerrufen und der Prospekt sei von der Unternehmenswebsite entfernt worden.
Was war geschehen?
Mutmaßlich über 1000 deutsche Anleger einer Vermögensverwaltung in der Schweiz (Piccor AG), zugehörig zu einem „Picam Unternehmensverbund“ wurden von diesen mit einer teilweise falschen Darstellung zur Erteilung von Kauf-/Zeichnungsaufträgen des oben erwähnten Wertpapieres gebracht. Dabei sollten die ursprünglich in der Vermögensverwaltung angelegten Gelder zum Kauf der Inhaberschuldverschreibung Piccox verwendet werden. Teilweise wurden seitens der Piccor/Picam unter Mitwirkung des sog. Treuhänders, vergleichsweise sehr sichere Wertpapiere namhafter deutscher Emittenten, darunter solche der DZ-Bank veräußert. Die solchermaßen falsch informierten Anleger mussten hierfür Konten und Depots bei einer Gesellschaft Moventum in Luxemburg eröffnen. Nur ein kleiner Teil dieser Anleger erhielt letztlich das Wertpapier „Piccox“ eingebucht, der Großteil der Anleger wurde seitens der Verantwortlichen bei Piccor/Picam vertröstet.

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Prospekt für “S & K Real Estate Value Added” fehlerhaft und unvollständig?

Beachten Sie unsere aktuelle Meldung zum Fall „Anfechtung durch S & K Insolvenzverwalter“ unter der Rubrik Aktuelles

Anbieter und Prospektherausgeber des Fonds S & K Real Estate Value Added ist die mittlerweile insolvente United Investors & Cie. Emissionshaus GmbH. Der bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereichte Verkaufsprospekt stammte vom 23.09.2008. Bereits am 26.05.2009 musste die Anbieterin und Prospektherausgeberin einen sogenannten Nachtrag (Nachtrag Nr. 1) erstellen. In einem Anschreiben an die Fondsinhaber aus dem Oktober 2009 mit welchem der Nachtrag Nr. 1 zusammen mit einem weiteren Nachtrag (Nachtrag Nr. 2) bekannt gemacht wurde, heißt es, dass der Nachtrag Nr. 2 „insbesondere wegen formeller Gründe“ erforderlich geworden sei. Begründet wird dieses Formerfordernis mit der Ausweitung des Vertriebs auf Österreich sowie personellen Veränderungen in der Geschäftsführung der Fondgesellschaft und der Erhöhung des Eigenkapitals. Die erstgenannten Umstände würden –so das Anschreiben- nach Lesart der BaFin „wesentliche Veränderungen“ darstellen, über die gemäß § 11 Verkaufsprospektgesetz zu berichten sei. Verdächtigerweise wird im Anschreiben keinerlei Hinweis oder Begründung gegeben, weshalb der Nachtrag Nr. 1 erforderlich geworden sei, obwohl genau dieser Nachtrag wesentlich umfangreicher ist. Der Nachtrag Nr. 1 umfasst allein 17 Seiten. Geändert werden dadurch Angaben (teilweise mehrere auf einer Seite) auf den Seiten 3, 9, 10, 11,15, 16, 23, 29, 30, 32, 33, 34, 36, 37, 38, 40, 41, 42, 43, 44, 46, 48, 49, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 59, 63, 64, 65, 68, 69, 70, 75, 76, 82, 93, 94 und 95 des offiziellen ursprünglichen Verkaufsprospektes. Nachtrag Nr. 2 ändert dann nochmals 17 verschiede Seiten. Allein die Menge der Änderungen, die nicht auf die begründete Ausweitung des Vertriebs auf Österreich oder das Ausscheiden einer Person aus der Geschäftsführung entfallen, lässt vermuten, dass der ursprüngliche Prospekt ggf. nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt war.

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S & K Gruppe fehlte die notwendige behördliche Erlaubnis für den Ankauf von Lebensversicherungen und Bausparvertägen

Zahlreiche Anleger haben sich an LSS Rechtsanwälte gewandt und berichten: Mitarbeiter der S & K Gruppe, teilweise handelnd unter der Firma „Europäische S & K Policenvergleichs GmbH“ sprachen Eigentümer entsprechender Verträge gezielt an und unterbreiteten diesen Kaufangebote. Teilweise berichten die…

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