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Bank nimmt erneut Revision zurück- Tausende Kunden können auf Schadensersatz hoffen

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in seiner Pressemitteilung Nr.94/2012 für den 11. September 2012 angekündigten Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer Entgeltklausel über eine „Bearbeitungsgebühr“ bei Darlehen aufgehoben, weil die beklagte Sparkasse ihre Revision zurückgenommen hat. Damit ist das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Dresden, wonach die streitgegenständliche Klausel – „…Bearbeitungsgebühr (vom ursprünglichen Kreditbetrag) 2 %“ – unwirksam ist, rechtskräftig. 

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