Phoenix Kapitaldienst! Neue anlegerfreundliche Urteile durch LSS Rechtsanwälte erstritten
Nachdem LSS Rechtsanwälte über den eingeschalteten BGH-Anwalt, Prof. Dr. Vorwerk, am 09.12.2010 eine für alle Anleger positive Entscheidung zur Neuberechnung der angeblichen Scheingewinne erstritten hat (BGH IX ZR 60/10)