Unzulässige Klausel in Versicherungsvertrag einer Rechtsschutzversicherung- Urteil des OLG Frankfurt am Main v. 17.02.2012 – 7 U 102/11
Zur Unzulässigkeit einer Klausel in Rechtsschutzversicherungsverträgen, nach der das Risiko für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen für Beteiligungen an Kapitalanlagemodellen ausgeschlossen werden soll.