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Aktuelle Entscheidung des Bundespatentgerichts zur Werbung mit Markennamen der FIFA
Bundespatentgericht entscheidet über Nutzung von Markennamen „WM 2006“ nur teilweise zugunsten der FIFA
Das Bundespatentgericht in München hat am 03.08.2005 entschieden, dass der Weltfußballverband Fifa zumindest für einige Waren und Dienstleistungen die Markennamen „WM 2006“ und „Fußball WM 2006? beanspruchen darf [Az.: 32 WPat 237/04; 238/04; 36/05)]. Demnach darf sich der Verband die Begriffe für Produkte wie Sporttaschen, Schirmmützen Trainingsanzüge, Babynahrung und Make-up-Entferner schützen lassen. Der Streit zieht sich bereits seit langem hin und hat weitreichende Folgen für die Werbekampagnen rund um die WM 2006. Die Fifa hatte sich die Markenrechte für die Bezeichnungen „Fußball WM 2006“ sowie „WM 2006“ eintragen lassen um auf diese Weise das Werbegeschäft mit der Fußball-WM für sich und ihre Sponsoren exklusiv zu sichern. Der Konzern Ferrero, der seit 1982 mit Sammelbildchen von Fußball-Weltmeisterschaften für seine Duplo-Riegel und Hanuta-Schnitten wirbt, ist hiergegen vorgegangen. Das Gericht hat mit seiner Entscheidung eine Löschungsanordnung des Deutschen Patent- und Markenamts vom 9. Juni in Teilen aufgehoben. Die Behörde hatte die Marken gelöscht, weil es sich dabei um beschreibende Begriffe handelt, die freigehalten werden müssen.
Die jetzige Entscheidung ist nach unserer Auffassung aber nur ein Teilerfolg für den Weltfußballverband. Das Bundespatentgericht hat nämlich für alle Waren und Dienstleistungen, die unmittelbar mit dem Fußball zu tun hätten, die Löschung aufrechterhalten. Damit ist der eigentliche Kernbereich der Vermarktung für die Fifa ist weggefallen. Die Münchner Richter hatten zahlreiche Produktkategorien auf ihre Markentauglichkeit hin untersucht, angefangen von der Schuhpolitur bis hin zu Elektrokochern, Bettlaken und Nahrungsmitteln. Gerade für Produkte wie Sporttaschen oder Getränkeflaschen, die sich gut zur Vermarktung als Fanartikel eignen, bestätigten die Richter die Markenrechte der Fifa. Dagegen wurden die Markenrechte bei Publikationen oder Computerspielen gerade nicht bestätigt.
Das Urteil schafft nach unserer Auffassung ein Plus an Rechtssicherheit und macht es Unternehmen in Deutschland nun einfacher, zumindest im Sportbereich die WM für die Werbung ihrer Produkte einzusetzen.
Nach vorläufiger Auswertung der Entscheidung vertreten wir die Auffassung, dass das Bundespatentgericht die Begriffe immer als für jedermann frei benutzbar ansieht, wenn sie im Zusammenhang mit dem Ereignis der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 verwendet werden. Das Bundespatentgericht hat in dem Fall die Beschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen. Sollte der BGH angerufen werden, womit zu rechnen ist, wird eine Entscheidung wohl erst nach der WM 2006 ergehen. Den Beschluß im Volltext werden wir nach Veröffentlichung auf dieser Seite zur Verfügung stellen.