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Frankfurter Bank- und Kapitalmarktrechtstage im November 2016

Seit mehr als 15 Jahren bietet die HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft Fachseminare für Rechtsanwälte, Syndizi und deren Mitarbeiter an. Dazu zählen die
6. Frankfurter Bank- und Kapitalmarktrechtstage 2016, die vom 04. und 05.11.2016 (Maritim Hotel Frankfurt) statt fanden.

Mit einem Beitrag von Matthias Schröder

MSchroeder200Mit einem Beitrag von Matthias Schröder, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, LSS Rechtsanwälte, Frankfurt a.M. Das Thema:

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Bundesgerichtshof „darf“ endlich einmal wieder zur Wirksamkeit des Widerrufs von Darlehensverträgen verhandeln und entscheiden

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte am 12.07.2016 erstmals seit längerer Zeit Gelegenheit zur Thematik „Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen“ zu entscheiden. Zuvor hatten zahlreiche zur Entscheidung anstehende Verfahren sich kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung durch Vergleiche der Parteien erledigt.

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OLG München erklärt Widerruf von Darlehen für wirksam

Nach einer Entscheidung des OLG München (17. Zivilsenat , Urteil vom 21. Mai 2015 , Az: 17 U 334/15) ist die Widerrufsbelehrung nicht entsprechend § 495 Abs. 2 Satz 1 BGB, Artikel 247 § 6 Abs. 2 Satz 3 EGBGB in damaliger Fassung in hervorgehobener und deutlicher Form gestaltet, wenn sich das Druckbild unterschiedlicher Ziffern im Verhältnis zur anderen Ziffern des Vertragsformulares nicht unterscheidet, alle Ziffern aber insgesamt mit einem einzigen fettgedruckten Rahmen umrandet sind.

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BGH verhandelt am 23.06.2015 nun doch nicht zum Thema „Verwirkung des Widerrufs von Darlehensverträgen“

Mit Spannung hatten zehntausende Bankkunden auf den anstehenden Verhandlungstermin vom 23. Juni 2015 vor dem Bundesgerichtshof gewartet. Während die Mehrzahl der Bankrechtsexperten mit einem Erfolg der Bankkunden fest rechneten und sich Klarheit durch ein Urteil erwarteten, herrscht wieder Frustration und Unsicherheit. In dem Verfahren XI ZR 154/14 nahmen die Kläger die beklagte Bank auf Rückerstattung geleisteter Zinsen sowie auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Anspruch.

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Bald herrscht erste Klarheit i.S. Widerruf von Darlehen und dem Problem der sog. „Verwirkung“

Der Bundesgerichtshof wird am 23.06.2015 i.S. Widerrufsbelehrung verhandeln. Dies ergibt sich aus dem Terminhinweis in Sachen XI ZR 154/14 der Pressestelle des BGH.

Die Kläger in dem zur Verhandlung anstehenden Verfahren nehmen die beklagte Bank auf Rückerstattung geleisteter Zinsen sowie auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Anspruch.

Die Kläger übernahmen mit Übernahmeverträgen vom 19. März 2007 zum 1. März 2007 zwei zuvor von Dritten mit der Beklagten geschlossene Darlehensverträge. Außerdem unterzeichneten sie zwei Widerrufserklärungen. Die Darlehen lösten sie zum 31. Dezember 2008 ab. Mit Schreiben vom 28. Dezember 2011 widerriefen sie ihre auf Abschluss der Übernahmeverträge gerichteten Willenserklärungen.

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Erfolgreiche Revision durch RA Marko R. Spänle – BGH hebt Urteil des Landgerichts Frankfurt im Fall der angeblichen Millionenuntreue bei Lufthansa auf

Eine Lufthansa-Angestellte und ihr damaliger Lebensgefährte wurden durch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26.08.2013 wegen Untreue bzw. Beihilfe zur Untreue zu Freiheitsstrafen von vier bzw. drei Jahren verurteilt. Vor Gericht gab die Lufthansaangestellte den Betrug teilweise zu, ihr Lebensgefährte aber bestritt stets vehement gewusst zu haben, dass die Aufträge von der Lebensgefährtin fingiert waren. Zu Beginn des Prozesses wollte der Verteidiger des Lebensgefährten, Rechtsanwalt Marko R. Spänle aus Frankfurt, eine mehrere 100-Seiten lange Einlassung für seinen Mandanten verlesen, was das Landgericht Frankfurt jedoch nicht zuließ. Das Landgericht hielt eine solche Verlesung durch den Verteidiger für unzulässig. Dies, obwohl es einen äußert umfangreichen und verfahrensrelevanten E-Mail-Verkehr und einen mehrere Jahre umfassenden Sachverhalt darzulegen galt.

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Neues BGH-Urteil zur Verjährung: Banken trifft die Beweislast dafür, dass sie nicht vorsätzlich gehandelt haben

In zahlreichen derzeit geführten Gerichtsverfahren geht es um die Beurteilung von Pflichtverletzungen aus der Zeit, als die Sonderverjährungsvorschrift des § 37a WpHG a.F. noch in Kraft war. Danach verjährten Schadensersatzansprüche wegen fahrlässigen Pflichtverletzungen der Banken innerhalb von drei Jahren, gerechnet seit Erwerb der Wertpapiere (vgl. hierzu auch Aufsatz: Schröder, jurisPR-BKR 11/2010 Anm. 1). Für vorsätzliche Pflichtverletzungen galt die kurze und seit 2009 -nach der Lehman-Insolvenz- abgeschaffte Vorschrift nicht.Eine bis vor kurzem lebhaft diskutierte Frage war, wer den Vorsatz der Bank zu beweisen hat. Vorsatz liegt beispielsweise bei einem sog. Organisationsverschulden der Bank vor. In einer aktuellen Entscheidung des III. Zivilsenats des BGH (in Bezug auf einen Vermittler) heißt es:

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Zahlreiche Anleger sind mit existenzbedrohenden Forderungen aus Devisengeschäften in Franken bedroht

Am 15.01.2015 um 9.30 Uhr hat die Schweizerische Nationalbank den Mindestkurs von 1,20 Franken pro Euro aufgehoben. Nach dieser Mitteilung gab es keine Liquidität für CHF-Devisenpaare am Markt und der EUR/CHF rutschte vom Mindestkurs in Höhe von 1,20 auf 0,95 bis 1,00 und dann weiter bis auf 0,85 bis 0,90 ab. Die Liquidität kam später zu einem Kurs/Preis von 1,03 bis 1,04 zurück. Einige Devisen-Broker, vor allem solche für Kleinanleger sowie CFD-Broker, erlitten enorme Verluste als Folge der entstandenen Volatilität. Während es einzelnen Brokern gelungen ist, die Aufträge der Kunden zu Kursen oberhalb von 1,04 auszuführen, sollen andere Broker mit deutlich schlechteren Kursen zwischen 0,80 und 0,90 abrechnen.

Wie bereits zuvor berichtet, sollen nach einem Bericht von Bloomberg vom 19.01.2015  Citigroup, Deutsche Bank und Barclays geschätzt 400 Mio. Dollar an Verlusten angehäuft haben, nachdem die Schweizerische Nationalbank überraschend ihren Mindestkurs für den Euro aufgegeben hatte. Doch die Auswirkungen der Entscheidung haben auch Privatanleger getroffen. Bei der Frankfurter Kanzlei LSS Rechtsanwälte haben sich bereits zahlreiche Geschädigte gemeldet, die mit Forderungen ihrer Banken und Broker in Millionenhöhe konfrontiert sind.

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BGH fällt anlegerfreundliches Urteil zur Aufklärungspflicht bei offen Immobilienfonds

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat sich heute in zwei Verfahren mit der Haftung einer Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds befasst. Gemäß einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des BGH (64/2014) wurde die Revision einer Bank gegen eine anlegerfreundliche Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 13. Februar 2012 – 9 U 131/11) zurückgewiesen (BGH XI ZR 130/13).

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