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Anlegern der Bayernareal droht weiteres Ungemach- Anfechtungen von Rückzahlungen durch Insolvenzverwalter

Beachten Sie unsere aktuelle Meldung zu Anfechtungen S & K in der Rubrik „Aktuelles“!

Der Insolvenzverwalter der Bayernareal Immobilien GmbH & Co. Bauträger KG hat Anfang August 2015 sämtliche betroffenen Anleger der Festzinsanlage angeschrieben und zur kurzfristigen Rückzahlung sämtlicher Tilgungszahlungen (Ausschüttungen) des Jahres 2009 aufgefordert. Als Frist wurde seitens des Insolvenzverwalters, Markus Stoppelkamp, der 31.08.2015 gesetzt.

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BGH verhandelt am 23.06.2015 nun doch nicht zum Thema „Verwirkung des Widerrufs von Darlehensverträgen“

Mit Spannung hatten zehntausende Bankkunden auf den anstehenden Verhandlungstermin vom 23. Juni 2015 vor dem Bundesgerichtshof gewartet. Während die Mehrzahl der Bankrechtsexperten mit einem Erfolg der Bankkunden fest rechneten und sich Klarheit durch ein Urteil erwarteten, herrscht wieder Frustration und Unsicherheit. In dem Verfahren XI ZR 154/14 nahmen die Kläger die beklagte Bank auf Rückerstattung geleisteter Zinsen sowie auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Anspruch.

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Bürgerbegehren in Egelsbach gestartet

In der Gemeinde Egelsbach im Westkreis Offenbach wurde am 17.03.2015 ein Bürgerbegehren gestartet, um den drohenden Verkauf eines Grundstücks, auf dem 1926 eine Versammlungsstätte von Bürgern für Bürger errichtet wurde, zu verhindern. Mehr Infos zum Bürgerbegehren: www.63329.info/index.php/buergerbegehren Unterschriftenliste zum runterladen:…

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Vorsätzliche Falschberatung durch Bank- Urteil des Landgerichts Darmstadt

Das Landgericht Darmstadt hat ein Kreditinstitut wegen vorsätzlicher Falschberatung im Zusammenhang mit der Empfehlung eines sog. Zertifikats verurteilt. Das Gericht sah es zunächst als erwiesen an, dass u.a. über das allgemeine Emittentenrisiko nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden war. Wegen der seinerzeit noch geltenden kurzen Sonderverjährung des § 37 a WpHG war dem Anleger das Berufen auf eine bloß fahrlässige Pflichtverletzung nicht mehr möglich; er hatte sich jedoch zusätzlich auf Vorsatz berufen. Der insoweit beweispflichtigen Bank war der Nachweis fehlenden Vorsatzes nicht gelungen (LG Darmsatdt, Urt. v. 27.06.2014 – 13 O 362/13). Die Bank wurde zur Zahlung von rund EUR 50.000,00 verurteilt. Der Kläger wurde von der Kanzlei LSS Rechtsanwälte vertreten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Berufungsverfahren ist anhängig.

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Bausparer wehren sich gegen die Kündigung Ihrer Bausparverträge

Bausparverträge versprechen oft das, was in Zeiten niedriger Leitzinsen Mangelware ist: ein attraktive Verzinsung auf das angesparte Guthaben in Höhe von 3 bis 5 Prozent. Viele Bausparer sind daher dazu übergegangen ihr Bauspardarlehen trotzt Zuteilungsreife nicht abzurufen, um so weiterhin eine attraktive Verzinsung auf das angesparte Guthaben zu erhalten. Manche Bausparer sparen sogar bis zur Höhe ihrer Bausparsumme an.
Doch nunmehr versuchen die Bausparkassen die attraktive Guthabenverzinsung durch die Kündigungen der Bausparverträge zu verhindern. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 15.01.2015 könnten bis zu 120.000 Bausparer von einer Kündigung betroffen sein.

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BGH fällt anlegerfreundliches Urteil zur Aufklärungspflicht bei offen Immobilienfonds

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat sich heute in zwei Verfahren mit der Haftung einer Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds befasst. Gemäß einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des BGH (64/2014) wurde die Revision einer Bank gegen eine anlegerfreundliche Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 13. Februar 2012 – 9 U 131/11) zurückgewiesen (BGH XI ZR 130/13).

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BGH verhandelt am 29. April 2014 erstmals über Aufklärungspflichten der Banken im Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds

Dem Bankensenat des höchsten deutschen Zivilgerichts liegen am 29.04.2014 zwei Entscheidungen unterschiedlicher Oberlandesgerichte zur mündlichen Verhandlung vor. Die Entscheidungen betreffen das sog. „Aussetzungsrisiko“ bei offenen Immobilienfonds. Im Zuge der Finanzkrise im Jahre 2008 haben zunächst zahlreiche offene Immobilienfonds Anteilsrücknahmen ausgesetzt,…

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Erneuter Massenschaden durch Kapitalanlagebetrug?

Die Dresdner Finanzfirmengruppe Infinus steht im Verdacht, ca. 20.000 Anleger betrogen zu haben. Nach Angaben des Landeskriminalamtes in Sachsen, wird gegen insgesamt acht Mitarbeiter in Deutschland und Österreich wegen Betrugsverdachts ermittelt. Diese sollen bei der Ausgabe von Orderschuldverschreibungen falsche Angaben…

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