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Grasshopper / REDO Water Systems: Was betroffene Anleger jetzt tun sollten

Anleger, die über Grasshopper Investments in Wasseraufbereitungsanlagen der REDO Water Systems Kft. in Ungarn investiert haben, stehen vor einer unsicheren Situation. Nach aktuellen Informationen drohen Produktionsstillstand, fehlende Verantwortliche in den Gesellschaften und mögliche Insolvenzanträge. Für viele Investoren geht es um bereits gezahlte fünf- und sechsstellige Beträge, denen bislang keine Lieferung von Anlagen gegenübersteht. In dieser Lage ist es entscheidend, die eigenen rechtlichen Möglichkeiten schnell und zielgerichtet zu prüfen, um finanzielle Schäden so weit wie möglich zu begrenzen.

REDO Water Systems offenbar nicht mehr handlungsfähig

Hintergrund ist der überraschende Tod des REDO-Geschäftsführers Attila Galambodi im August 2026. Nach Angaben von Grasshopper verfügt die ungarische Gesellschaft derzeit über keinen Geschäftsführer. Auch die deutsche Muttergesellschaft ist ohne gesetzliche Vertretung. Besonders besorgniserregend: Die Produktionsstätte in Ungarn ist verschlossen. Ob sich dort bereits bezahlte Anlagen befinden und in welchem Fertigungszustand diese sind, ist derzeit ungeklärt. Die bisherigen Mitarbeiter haben das Unternehmen offenbar weitgehend verlassen. Bereits vor dem Tod des Geschäftsführers sollen Gehaltszahlungen ausgeblieben sein.

Auch Grasshopper Investments vor der Insolvenz?

Die Grasshopper Water Infrastructure Projects & Investments GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main hat mitgeteilt, dass für sie und weitere Gesellschaften der Grasshopper-Gruppe Insolvenzanträge vorbereitet werden. Zum Zeitpunkt des Schreibens vom 8. Oktober 2026 waren diese noch nicht eingereicht. Damit drohen Anlegern erhebliche wirtschaftliche Verluste. Besonders betroffen sind Investoren, die bereits fünf- oder sechsstellige Beträge für Wasseraufbereitungsanlagen gezahlt haben, ohne diese bislang erhalten zu haben. In dieser Konstellation stellt sich die Frage, ob Kaufverträge noch erfüllt werden können oder ob nur noch Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche realistisch durchsetzbar sind. Zudem spielt die zeitliche Reihenfolge von Zahlungen, Lieferzusagen und möglichen Insolvenzanträgen eine wichtige Rolle für die rechtliche Bewertung.

Welche Ansprüche haben betroffene Anleger?

Nach unserer Einschätzung sollten Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten kurzfristig prüfen lassen. Neben vertraglichen Ansprüchen gegen die REDO Water Systems Kft. kommen insbesondere Schadensersatzansprüche gegen die am Vertrieb und an der Konzeption des Investments beteiligten Unternehmen in Betracht. Entscheidend ist dabei, welche Angaben gegenüber den Anlegern zur Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und tatsächlichen Durchführung des Investments gemacht wurden und welche Verpflichtungen Grasshopper selbst übernommen hat. Auch eine persönliche Haftung verantwortlicher Personen kann bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen zu prüfen sein. Anleger sollten nicht lediglich auf weitere Mitteilungen von Grasshopper oder eine mögliche spätere Anlagenlieferung warten. Angesichts der geschilderten wirtschaftlichen Schwierigkeiten empfiehlt sich eine zeitnahe rechtliche Prüfung.

Mögliche Haftungsgrundlagen: Vertrag, Aufklärung und Prospekt

Rechtlich kommen unterschiedliche Anspruchsgrundlagen in Betracht, die je nach individueller Gestaltung des Investments greifen können. Aus dem geschlossenen Vertrag über die Wasseraufbereitungsanlagen können zunächst Erfüllungsansprüche und bei endgültigem Ausfall der Leistung Schadensersatzansprüche nach § 280 BGB in Verbindung mit den Regelungen zur Unmöglichkeit und zum Schadensersatz statt der Leistung bestehen. Hinzu treten vorvertragliche Aufklärungspflichten: Wurden Sicherheit, Renditeerwartungen oder Lieferfristen zu positiv dargestellt oder wesentliche Risiken verschwiegen, können Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder -vermittlung nach § 280 BGB in Verbindung mit § 311 Abs. 2 BGB gegeben sein. Wurde ein Prospekt oder Informationsmemorandum eingesetzt, ist zu prüfen, ob dieser unvollständige oder irreführende Angaben enthielt. Dann kommen neben der allgemeinen zivilrechtlichen Prospekthaftung auch spezialgesetzliche Ansprüche nach dem Vermögensanlagengesetz, insbesondere § 20 VermAnlG, in Betracht, sofern das konkrete Produkt eine Vermögensanlage im Sinne von § 1 Abs. 2 VermAnlG darstellt.

Insolvenzrisiko und Verjährung: Warum Zeit eine zentrale Rolle spielt

Wenn für Gesellschaften der Grasshopper-Gruppe oder für REDO Water Systems Kft. Insolvenzanträge gestellt werden, verändert sich die Rechtslage für Anleger spürbar. Forderungen müssen dann fristgerecht zur Insolvenztabelle angemeldet werden, um im Rahmen der Quote überhaupt berücksichtigt zu werden. Parallel dazu sollten Geschädigte prüfen lassen, ob sie ihre Ansprüche vorrangig gegen andere Beteiligte außerhalb eines Insolvenzverfahrens richten können, etwa gegen Initiatoren, Berater oder Vertriebsgesellschaften. Ein weiterer Punkt ist die Verjährung: Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Beratung oder Aufklärung verjähren regelmäßig in drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Anleger von Anspruch und Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt hat oder grob fahrlässig nicht erlangt hat. Durch die Einleitung bestimmter Verfahren, etwa durch Klageerhebung oder einen Güteantrag bei einer anerkannten Streitbeilegungsstelle, kann die Verjährung nach § 204 BGB gehemmt werden. Wer zu lange abwartet, riskiert, dass wirtschaftlich sinnvolle Ansprüche endgültig verfallen.

Zusätzlich drohen steuerliche Nachteile

Soweit Anleger für ihre Investitionen einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG geltend gemacht haben, können sich durch die ausbleibende Anschaffung zusätzliche steuerliche Probleme ergeben. Wird die geplante Investition nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen tatsächlich durchgeführt, kann das Finanzamt den Investitionsabzugsbetrag rückgängig machen. Dies führt regelmäßig zu Nachversteuerungen und Zinsbelastungen, die die wirtschaftliche Situation des Anlegers zusätzlich verschlechtern können. In manchen Fällen lässt sich durch eine geänderte Planung oder durch alternative Investitionen noch eine steuerlich tragfähige Lösung finden. Hier sollte rechtzeitig abgestimmt werden, wie sich zivilrechtliche Schritte zur Schadensbegrenzung mit den steuerlichen Vorgaben verbinden lassen. Eine koordinierte Strategie vermeidet, dass durch unbedachte Maßnahmen zivilrechtlich sinnvolle Ansprüche mit steuerlichen Nachteilen „erkauft“ werden.

Wie betroffene Anleger jetzt konkret vorgehen sollten

Anleger sollten alle Vertragsunterlagen, Zahlungsnachweise, Prospekte, Präsentationen, E-Mails und sonstigen Informationen zum Investment sorgfältig zusammentragen und geordnet bereithalten. Auf dieser Basis lässt sich prüfen, ob Sie Ansprüche direkt aus Ihrem Vertrag, aus fehlerhafter Beratung oder gegen weitere Beteiligte herleiten können. Sinnvoll ist regelmäßig eine erste rechtliche Einordnung, ob vorrangig auf Erfüllung (Lieferung der Anlagen), auf Rückabwicklung (Rückzahlung der geleisteten Beträge) oder auf Schadensersatz gegenüber bestimmten Personen oder Gesellschaften hingewirkt werden sollte. Parallel ist zu beobachten, ob tatsächlich Insolvenzanträge gestellt werden und welche Fristen das jeweilige Insolvenzgericht für die Forderungsanmeldung setzt. In vielen Fällen bietet es sich an, frühzeitig verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Rechtsposition zu sichern, auch wenn die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaften noch nicht absehbar ist.

LSS Rechtsanwälte prüfen Ansprüche geschädigter Anleger

Die Kanzlei LSS Rechtsanwälte in Frankfurt am Main ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Wir prüfen für betroffene Anleger insbesondere Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Gesellschaften, mögliche Haftungsansprüche gegen verantwortliche Personen sowie die Durchsetzung und Sicherung bestehender Forderungen. Betroffene Anleger können sich mit ihren Vertragsunterlagen an unsere Kanzlei wenden. LSS Rechtsanwälte Kaiserhofstraße 10, 60313 Frankfurt am Main www.lss-partner.de info@lss-partner.de. In einer individuellen Beratung besprechen wir mit Ihnen, welche Schritte in Ihrer konkreten Situation sinnvoll sind, wie sich zivilrechtliche und steuerliche Aspekte miteinander verzahnen und welche Maßnahmen Priorität haben sollten. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitaömarktrecht Matthias Schröder.

Fazit: Chancen sichern, Risiken begrenzen

Die aktuelle Lage rund um Grasshopper Investments und REDO Water Systems Kft. ist für Anleger höchst belastend, weil zentrale Informationen zur Handlungsfähigkeit der Gesellschaften und zur Fertigstellung der Anlagen fehlen. Gleichwohl müssen Sie diese Unsicherheit nicht tatenlos hinnehmen. Durch eine frühzeitige rechtliche Prüfung lassen sich mögliche Anspruchsgegner identifizieren, drohende Verjährungsfristen unterbrechen und die eigenen Positionen für ein mögliches Insolvenzverfahren vorbereiten. Wer hier strukturiert vorgeht, verbessert seine Chancen, zumindest einen Teil des eingesetzten Kapitals zu sichern oder Ersatzansprüche gegen andere Beteiligte durchzusetzen. Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihre Unterlagen auszuwerten, Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu klären und die für Sie passende Strategie zu entwickeln.

FAQ

Ich habe gezahlt, aber keine Anlage erhalten – was kann ich tun?

In dieser Situation sollten wir zunächst den Inhalt Ihres Vertrages genau prüfen: Ist die Lieferung noch möglich oder ist sie faktisch unmöglich geworden? Je nach Ergebnis kommen Ansprüche auf Lieferung, Rückabwicklung oder Schadensersatz in Betracht. Parallel sollte geklärt werden, ob Sie Ansprüche auch gegen weitere Beteiligte, etwa Berater oder Initiatoren, richten können. Wichtig ist außerdem, frühzeitig verjährungshemmende Schritte zu ergreifen, damit Ihre Ansprüche nicht allein durch Zeitablauf verloren gehen.

Muss ich meine Forderung in einem Insolvenzverfahren anmelden?

Sobald für eine Gesellschaft, mit der Sie einen Vertrag geschlossen haben, ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, müssen Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Nur dann werden Sie bei der Verteilung einer möglichen Quote berücksichtigt. Daneben kann es sinnvoll sein zu prüfen, ob Sie außerhalb des Insolvenzverfahrens Ansprüche gegen andere Personen oder Gesellschaften durchsetzen können. Wir begleiten Sie sowohl bei der formgerechten Forderungsanmeldung als auch bei der Durchsetzung weitergehender Ansprüche.

Welche Rolle spielt eine fehlerhafte Anlageberatung bei meinen Ansprüchen?

Viele Investments werden über Berater oder Vermittler vertrieben, die zu Sicherheit, Risiken und Renditechancen Auskünfte erteilen. Stellt sich heraus, dass Sie über wesentliche Risiken, etwa Totalverlustrisiko, Liefer- oder Insolvenzrisiken, nicht korrekt informiert wurden, können Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung bestehen. Diese Ansprüche richten sich dann nicht nur gegen die Produktgesellschaft, sondern auch gegen den Berater bzw. dessen Unternehmen. Häufig lassen sich auf dieser Grundlage bessere Durchsetzungschancen erreichen, insbesondere wenn die Produktgesellschaft wirtschaftlich angeschlagen ist.

Was passiert mit meinem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG?

Wenn Sie einen Investitionsabzugsbetrag gebildet haben, setzt das Steuerrecht grundsätzlich voraus, dass die geplante Investition innerhalb bestimmter Fristen tatsächlich erfolgt. Kommt es wegen der aktuellen Entwicklungen nicht zur Anschaffung der Anlage, kann das Finanzamt den Investitionsabzugsbetrag rückgängig machen und Steuern nachfordern. Je nach Stand des Verfahrens und Ihrer unternehmerischen Planung können aber noch Gestaltungen denkbar sein, um steuerliche Nachteile zu begrenzen. Diese Überlegungen sollten mit den zivilrechtlichen Schritten abgestimmt werden, damit Sie nicht durch steuerliche Konsequenzen zusätzlich belastet werden.

Soll ich abwarten, ob Grasshopper oder REDO liefern können?

Ein bloßes Abwarten ist in der Regel riskant, weil Sie wichtige Fristen für die Verjährung oder für ein späteres Insolvenzverfahren versäumen können. Selbst wenn eine spätere Lieferung theoretisch noch möglich wäre, sollten Ihre vertraglichen und deliktischen Ansprüche frühzeitig geprüft und gegebenenfalls gesichert werden. In vielen Fällen lässt sich eine Strategie entwickeln, die Ihre Rechte wahrt, ohne bereits alle Brücken abzubrechen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Schritte jetzt nötig sind, um Ihre Position zu stärken, und welche Optionen offenbleiben, falls sich die wirtschaftliche Lage der Gesellschaften wider Erwarten doch noch stabilisiert.

Quellen

  • § 280 BGB, Bürgerliches Gesetzbuch, Quelle: gesetze-im-internet, Quellenstand: 23.07.2026: Regelt den Schadensersatz wegen Pflichtverletzung aus einem Schuldverhältnis und bildet die zentrale Anspruchsgrundlage für vertragliche und vorvertragliche Haftung.
  • § 204 BGB, Bürgerliches Gesetzbuch, Quelle: gesetze-im-internet, Quellenstand: 23.07.2026: Zählt die Tatbestände auf, durch die die Verjährung gehemmt wird, etwa durch Klageerhebung, Mahnverfahren oder Güteantrag, und bestimmt Beginn und Ende der Hemmung.
  • § 7g EStG, Einkommensteuergesetz, Quelle: gesetze-im-internet, Quellenstand: 20.12.2022: Ermöglicht kleinen und mittleren Betrieben die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags für künftig geplante Investitionen, knüpft dies aber an konkrete Durchführungsfristen.
  • § 20 VermAnlG, Vermögensanlagengesetz (VermAnlG), Quelle: gesetze-im-internet, Quellenstand: 04.02.2026: Begründet eine spezielle Prospekthaftung bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben in Verkaufsprospekten für Vermögensanlagen zugunsten der Erwerber.
  • § 1 StaRUG, Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), Quelle: gesetze-im-internet, Quellenstand: 15.07.2024: Verpflichtet die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmensträger zu einem Krisenfrüherkennungssystem und ordnungsgemäßem Krisenmanagement.

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