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Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung

Informationen zur Schwarzarbeit, illegalen Beschäftigung, Sozialversicherungsbetrug und Steuerhinterziehung

A. Allgemeines

Seit dem 1.08.2005 gilt das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in Deutschland. Das Inkrafttreten des Gesetzes führte zu einer erheblichen Steigerung verhängter Bußgelder und Freiheitsstrafen. Die verhängten Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen beliefen sich zwischen den Jahren 2019 und 2021 im Mittel auf 33,60 Millionen Euro und 1.781 Jahre insgesamt verhängter Freiheitsstrafe. Nicht nur die Bundesregierung hat die Problematik der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit erkannt, sondern vielmehr auch das Europäische Parlament. Bereits in der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden entsprechende Weisungen über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen erstellt. So sollen Synergien über eine EU-Plattform geschaffen werden, die das Gemeinsame Vorgehen der Verfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten koordinieren soll. Dies soll Effizienz und Effektivität der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung massiv steigern.

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Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Münster gegen den Verantwortlichen der VIA AG, Arthur Gehl

Rechtsanwalt Matthias Schröder Bankrecht Kapitalmarktrecht Im Kryptowährungsbetrug ermittelt die Staatsanwaltschaft Münster unter dem Az. 44 Js 884/19 gegen Herrn Arthur Gehl. Gehl schloss mit einer größeren Zahl von Verbrauchern sog. Dienstleistungsverträge, die Investitionen in Kryptowährungen zum Gegenstand hatten. Nach Einschätzung…

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LSS Rechtsanwaltsgesellschaft

Landgericht Frankfurt am Main verurteilt Liechtensteiner Lebensversicherung zur Zahlung von rund 460.000 EUR nebst Zinsen.

Dem Fall zugrunde liegt der Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung mit dem in Liechtenstein ansässigen Lebensversicherer im Jahre 2013. Die vereinbarte Einmalprämie betrug Euro 500.000 und wurde im Oktober 2013 an die Lebensversicherung gezahlt. Ein Vermögensverwalter wählte Vermögensanlagen aus, die von der Liechtensteiner Lebensversicherung im eigenem Namen auf Rechnung der von der Kanzlei LSS Rechtsanwälte vertreten  Klägerin erworben wurden. Weite Teile der Anlage  werden von der Klägerin als wertlos angesehen. Mit anwaltlichen Schreiben widerrief die Klägerin am 4. Januar 2017 den Versicherungsvertrag und berief sich auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Das Landgericht Frankfurt am Main und hier die 23. Zivilkammer hat sich der diesbezüglichen Auffassung der Klägerin angeschlossen und festgestellt, dass die Klägerin einen Anspruch auf Zahlung von rund EUR 460.000  aus §§ 9 Abs. 1, 152 Abs. 2 VVG besitzt (LG Frankfurt am Main, Urt. v. 01.08.2019, 2-23 O 399/172).

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