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Kapitalanlagebetrug „netkasse“

LSS Rechtsanwälte warnen vor der Geschäftsbeziehung zu einem Unternehmen, das unter der Bezeichnung netkasse bzw. netkasse.com auftritt und Privatanleger telefonisch zu Investitionen in Fianzanlagen verleitet. Überweisungen sollten/sollen auf verschiedene u.a. deutschen Banken erfolgen. Die handelnden Personen bedienen sich bekannter betrügerischer…

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P & R stellt Container-Investments ein – Handelsblatt berichtet über mögliche Schwierigkeiten

Standardisierte Container: Für den Güterverkehr unerlässlich Standardisierte Container sind im Güterverkehr unerlässlich. Auf dem Seeweg erfolgt der Handelstransport weltweit fast nur unter Einsatz von standardisierten Containern. Schon seit mehr als 20 Jahren sind auch „Investments in Container“ in Deutschland bekannt.…

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LSS Rechtsanwaltsgesellschaft

Im Anlageskandal Piccor zaubert Initiator Thomas Entzeroth einen neuen Sündenbock aus dem Hut

Anlageskandal Piccor

Die PICCOR AG aus der Schweiz bot deutschen Kapitalanlegern eine Vermögensverwaltung mit Finanztermingeschäften an. Dabei konnten Anleger zwischen zwei verschiedenen Modellen (einem ungesicherten und einem angeblich gesicherten Modell) wählen. Im März 2017 informierte die PICCOR AG, dass sie ihre „Dienstleistung für Privatkunden aufgrund externer Umstände eingestellt habe“ und kündigte die bestehenden Geschäftsbeziehungen. Die wahren Gründe wurden dabei offensichtlich verschleiert. Im Januar 2017 hatte die Schweizer Finanzaufsicht FINMA die Piccor bereits auf die Warnliste gesetzt. Die Frankfurter Rechtsanwaltsgesellschaft LSS, die über 60 Geschädigte vertritt, erstattete im Dezember 2017 Strafanzeige u.a. gegen Thomas Entzeroth und den Treuhänder Manfred Eschenbach. Das Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin geführt. Thomas Entzeroth spielt sich unterdessen als Aufklärer gegenüber ehemaligen Vermittlern und Beratern auf.  So informiert er am 16.01.2018 die Vorgenannten darüber, dass er „leider nicht verhindern (konnte), dass Sie wie Ihre geschätzten Kunden durch einige schlecht recherchierte und schlampig zusammengewürfelte „Sachverhaltsdarstellungen“ im Internet weiter beunruhigt und irritiert wurden.“. Entzeroth macht in der gleichen „E-Mail“ auf eine Website aufmerksam, auf der er nunmehr Artikel veröffentliche. Tatsächlich sind auf dieser Website wiederum sehr dubiose Stellungnahmen eingestellt, deren Veröffentlichungsdaten auf dieser Seite erkennbar -teilweise in den Dezember hinein- rückdatiert wurden. Ein weiterer Beleg für die alles andere als seriöse Tätigkeit der Verantwortlichen. Der eigentliche Skandal ist aber, dass nebenbei mitgeteilt wird, dass die PICCOR AG offensichtlich ihre Pflichten als Vermögensverwalter an eine LIT Ltd. aus Gibraltar weiterdelegiert haben soll. Wann diese Abgabe der Kernpflicht erfolgt sein soll, wird freilich nicht mitgeteilt, ebenso wenig die Anschrift auf Gibraltar.  

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Öffentliches Angebot „Piccox“ durch Emittentin plötzlich eingestellt

Sie erhalten von uns unverbindlich, d.h. ohne Kosten den Erfassungsbogen zum Fall. Ebenso unverbindlich und kostenlos melden wir uns mit einer Einschätzung nach Auswertung des Bogens. Schreiben Sie bitte per E-Mail an: schroeder@lss-partner.de oder rufen Sie an.

Am 03.01.2018 veröffentlicht die Emittentin PICCOX SECURITISATION SA eine Bekanntmachung wonach sie das öffentliche Angebot für ihre Wertpapiere (ISIN DE000A19CXZ0; nachfolgend auch „Piccox“) bezogen auf eine hypothetische Beteiligung an der SOPARFI SFG 2016/200 SA beendet habe. Die Vertriebspartner seien über die Einstellung des Angebotes informiert und die Zustimmung zur Nutzung des Prospekts wäre widerrufen und der Prospekt sei von der Unternehmenswebsite entfernt worden.
Was war geschehen?
Mutmaßlich über 1000 deutsche Anleger einer Vermögensverwaltung in der Schweiz (Piccor AG), zugehörig zu einem „Picam Unternehmensverbund“ wurden von diesen mit einer teilweise falschen Darstellung zur Erteilung von Kauf-/Zeichnungsaufträgen des oben erwähnten Wertpapieres gebracht. Dabei sollten die ursprünglich in der Vermögensverwaltung angelegten Gelder zum Kauf der Inhaberschuldverschreibung Piccox verwendet werden. Teilweise wurden seitens der Piccor/Picam unter Mitwirkung des sog. Treuhänders, vergleichsweise sehr sichere Wertpapiere namhafter deutscher Emittenten, darunter solche der DZ-Bank veräußert. Die solchermaßen falsch informierten Anleger mussten hierfür Konten und Depots bei einer Gesellschaft Moventum in Luxemburg eröffnen. Nur ein kleiner Teil dieser Anleger erhielt letztlich das Wertpapier „Piccox“ eingebucht, der Großteil der Anleger wurde seitens der Verantwortlichen bei Piccor/Picam vertröstet.

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Die Causa Piccor Picam

Rechtsanwalt Matthias Schröder Bankrecht Kapitalmarktrecht Thomas Entzeroth und Pascal Savelsbergh plötzlich Aufklärer in der Causa Piccor Picam? Was jedoch seit Januar 2017 geschah ist fraglich Die Causa Piccor Picam beschäftigt weiter die Öffentlichkeit. Die PICCOR AG aus der Schweiz bot…

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Geschädigte Anleger empört über verurteilten S & K-Chef

Anlagebetrug- Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die beiden S & K-Gründer waren vom Frankfurter Landgericht im März 2017 zu jeweils achteinhalb Jahren Haft wegen Untreue verurteilt worden. Über 90 Millionen Euro Anlegergelder wurden veruntreut; die ursprüngliche Anklage, die den Angeklagten darüber hinaus Betrug vorgeworfen hatte, ging noch von einem Schadensvolumen von mindestens 240 Millionen Euro aus. Die Haftbefehle wurden aufgehoben. Ein Angeklagter legte Revision ein. Beide Hauptangeklagten befinden sich derzeit nicht in Haft. Ob und wann die beiden noch einmal ins Gefängnis müssen, ist unklar. Umso empörter sind die geschädigten Anleger, dass einer der beiden Verurteilten die Zwischenzeit in einer Luxusvilla im Taunus verbringt, obwohl er angeblich mittellos sein soll.

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OLG Frankfurt am Main verurteilt

OLG Frankfurt am Main verurteilt Anlageberater

Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen selbständigen Anlageberater zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund EUR 12.000,00 verurteilt (Urt. v. 02.06.2017 – 11 U 105/15). Die Vorsinstanz hatte den Anspruch noch abgewiesen, weil es einen Anlageberatungsvertrag verneinte. Die von der Kanzlei LSS Rechtsanwälte vertretene Klägerin konnte die Entscheidung nunmer zu ihren Gunsten drehen. Das OLG nahm nicht nur einen Beratungsvertrag, sondern auch dessen schuldhafte Verletzung an. Der Berater hatte seinerzeit geraten, bestehende Lebensversicherungen zu kündigen und in vorgeblich sichere Sachwertanlagen zu investieren. Die sog. Sachwertanlagen waren solche der „S&K- Gruppe“, zumindest flossen dorthin die Gelder.

Die Grundsätze der haftung hat der BGH bereits 1993 zusammengefasst:

Inhalt und Umfang der Beratungspflicht sind von einer Reihe von Faktoren abhängig, die sich einerseits auf die Person des Kunden und andererseits auf das Anlageprojekt beziehen. Die konkrete Ausgestaltung der Pflicht hängt entscheidend von den Umständen des Einzelfalls ab.

aa) Zu den Umständen in der Person des Kunden gehören insbesondere dessen Wissensstand der Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft; zu berücksichtigen ist also vor allem, ob es sich bei dem Kunden um einen erfahrenen Anleger mit einschlägigem Fachwissen handelt und welches Anlageziel der Kunde verfolgt.

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Widerrufsbelehrung der Degussa Bank AG fehlerhaft – neues Urteil

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem am 08.12.2016 verkündeten Urteil (Aktenzeichen 2-19 O 141/16) festgestellt, dass die von der Degussa Bank AG verwendete Widerrufsbelehrung für ein Immobiliendarlehen aus dem Jahre 2008 fehlerhaft ist. Das Landgericht Frankfurt am Main hat antragsgemäß festgestellt, dass der Darlehensbetrag über EUR 210.000,00 sich in eine sog. Rückgewährschuldverhältnis gewandelt hat.

Gesetzliche Anforderungen der Widerrufsbelehrung

Die Degussa Bank wurde verurteilt die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Landgericht führt aus, dass die von der Bank „erteilte Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht werde und nicht der seinerzeit maßgeblichen Musterblehrung“ entspreche. damit folgt das Gericht der Argumentation des Klägers, der von der Kanzlei LSS Rechtsanwälte vertreten wird.  Rechtsanwalt Matthias Schröder, Partner der Sozietät freut sich,

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Kündigungen im Bankensektor

Kommt eine große Kündigungswelle auf Bankangestellte zu?

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung titelt am 20.10.2016 „Frankfurter Banker fürchten um ihre Arbeitsplätze“. Kommt eine große Kündigungswelle auf Bankangestellte zu? Konkret wird über die Pläne von Deutscher Bank und Commerzbank berichtet, die jeweils tausende Stellen streichen wollen. Zudem wird eine am Vortag veröffentlichte Studie des Centre for Financial Studies (CFS) zitiert. Die Forscher befragen seit fast 10 Jahren Finanzinstitute und ihnen nahestehende Dienstleister wie Anwaltskanzleien und Berater. Von diesen Befragten sitzen 90 % in Frankfurt am Main.

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Frankfurter Bank- und Kapitalmarktrechtstage im November 2016

Seit mehr als 15 Jahren bietet die HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft Fachseminare für Rechtsanwälte, Syndizi und deren Mitarbeiter an. Dazu zählen die
6. Frankfurter Bank- und Kapitalmarktrechtstage 2016, die vom 04. und 05.11.2016 (Maritim Hotel Frankfurt) statt fanden.

Mit einem Beitrag von Matthias Schröder

MSchroeder200Mit einem Beitrag von Matthias Schröder, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, LSS Rechtsanwälte, Frankfurt a.M. Das Thema:

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