Anlegerfreundliches Urteil des Landgerichts Frankfurt zu offenen Immobilienfonds
LSS Rechtsanwälte informieren nachfolgend über eine anlegerfreundliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main. Das Landgericht hat eine Bank zum Schadensersatz verurteilt, weil diese ihrem Beratungspflichten im Zusammenhang mit der Empfehlung eines offenen Immobilienfonds am 23.07.2008 nicht nachgekommen war.