Skip to content

Wirecard AG und Schadensersatz

"Wirecard AG und Schadensersatz" wird in den nächsten Jahren ein sehr relevanter Suchbegriff des Internets bleiben. Denn: die Befürchtungen der letzten Tage haben sich in der Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beim Amtsgericht…

Mehr Lesen

P & R stellt Container-Investments ein – Handelsblatt berichtet über mögliche Schwierigkeiten

Standardisierte Container: Für den Güterverkehr unerlässlich Standardisierte Container sind im Güterverkehr unerlässlich. Auf dem Seeweg erfolgt der Handelstransport weltweit fast nur unter Einsatz von standardisierten Containern. Schon seit mehr als 20 Jahren sind auch „Investments in Container“ in Deutschland bekannt…

Mehr Lesen
LSS Rechtsanwaltsgesellschaft

Im Anlageskandal Piccor zaubert Initiator Thomas Entzeroth einen neuen Sündenbock aus dem Hut

Anlageskandal Piccor

Die PICCOR AG aus der Schweiz bot deutschen Kapitalanlegern eine Vermögensverwaltung mit Finanztermingeschäften an. Dabei konnten Anleger zwischen zwei verschiedenen Modellen (einem ungesicherten und einem angeblich gesicherten Modell) wählen. Im März 2017 informierte die PICCOR AG, dass sie ihre „Dienstleistung für Privatkunden aufgrund externer Umstände eingestellt habe“ und kündigte die bestehenden Geschäftsbeziehungen. Die wahren Gründe wurden dabei offensichtlich verschleiert. Im Januar 2017 hatte die Schweizer Finanzaufsicht FINMA die Piccor bereits auf die Warnliste gesetzt. Die Frankfurter Rechtsanwaltsgesellschaft LSS, die über 60 Geschädigte vertritt, erstattete im Dezember 2017 Strafanzeige u.a. gegen Thomas Entzeroth und den Treuhänder Manfred Eschenbach. Das Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin geführt. Thomas Entzeroth spielt sich unterdessen als Aufklärer gegenüber ehemaligen Vermittlern und Beratern auf.  So informiert er am 16.01.2018 die Vorgenannten darüber, dass er „leider nicht verhindern (konnte), dass Sie wie Ihre geschätzten Kunden durch einige schlecht recherchierte und schlampig zusammengewürfelte „Sachverhaltsdarstellungen“ im Internet weiter beunruhigt und irritiert wurden.“. Entzeroth macht in der gleichen „E-Mail“ auf eine Website aufmerksam, auf der er nunmehr Artikel veröffentliche. Tatsächlich sind auf dieser Website wiederum sehr dubiose Stellungnahmen eingestellt, deren Veröffentlichungsdaten auf dieser Seite erkennbar -teilweise in den Dezember hinein- rückdatiert wurden. Ein weiterer Beleg für die alles andere als seriöse Tätigkeit der Verantwortlichen. Der eigentliche Skandal ist aber, dass nebenbei mitgeteilt wird, dass die PICCOR AG offensichtlich ihre Pflichten als Vermögensverwalter an eine LIT Ltd. aus Gibraltar weiterdelegiert haben soll. Wann diese Abgabe der Kernpflicht erfolgt sein soll, wird freilich nicht mitgeteilt, ebenso wenig die Anschrift auf Gibraltar.  

Mehr Lesen

Die Causa Piccor Picam

Rechtsanwalt Matthias Schröder Bankrecht Kapitalmarktrecht Thomas Entzeroth und Pascal Savelsbergh plötzlich Aufklärer in der Causa Piccor Picam? Was jedoch seit Januar 2017 geschah ist fraglich Die Causa Piccor Picam beschäftigt weiter die Öffentlichkeit. Die PICCOR AG aus der Schweiz bot…

Mehr Lesen
LSS Rechtsanwaltsgesellschaft

Insolvenzverwalter der S& K fordert Ausschüttungen zurück – „Beurteilung der Ausschüttung als Scheingewinn“

Mit Schreiben vom 07.11.2016 hat sich der Insolvenzverwalter der S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG an sämtliche Anleger der Gesellschaft gewandt und  von allen Anlegern die Ausschüttungen, die diese vor der Insolvenz im Jahre 2013 erhalten hatten, zurück gefordert (Scheingewinne). Der Insolvenzverwalter stützt seinen Anfechtungsanspruch bezüglich dieser Zahlungen dabei auf §§ 129 Abs. 1, 134 InsO. Der Insolvenzverwalter legt in seinen Schreiben dar, weshalb er von anfechtbaren sog. „Scheingewinnen“ ausgeht. Im Einzelnen beruft sich der Rechtsanwalt Dr. Ahrendt auf die Rechtsprechung des BGH zu sog. „Schneeballsystemen“.

Mehr Lesen
Kündigungen im Bankensektor

Kommt eine große Kündigungswelle auf Bankangestellte zu?

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung titelt am 20.10.2016 „Frankfurter Banker fürchten um ihre Arbeitsplätze“. Kommt eine große Kündigungswelle auf Bankangestellte zu? Konkret wird über die Pläne von Deutscher Bank und Commerzbank berichtet, die jeweils tausende Stellen streichen wollen. Zudem wird eine am Vortag veröffentlichte Studie des Centre for Financial Studies (CFS) zitiert. Die Forscher befragen seit fast 10 Jahren Finanzinstitute und ihnen nahestehende Dienstleister wie Anwaltskanzleien und Berater. Von diesen Befragten sitzen 90 % in Frankfurt am Main.

Mehr Lesen

Frankfurter Bank- und Kapitalmarktrechtstage im November 2016

Seit mehr als 15 Jahren bietet die HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft Fachseminare für Rechtsanwälte, Syndizi und deren Mitarbeiter an. Dazu zählen die
6. Frankfurter Bank- und Kapitalmarktrechtstage 2016, die vom 04. und 05.11.2016 (Maritim Hotel Frankfurt) statt fanden.

Mit einem Beitrag von Matthias Schröder

MSchroeder200Mit einem Beitrag von Matthias Schröder, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, LSS Rechtsanwälte, Frankfurt a.M. Das Thema:

Mehr Lesen

Vorsätzliche Falschberatung durch Bank- Urteil des Landgerichts Darmstadt

Das Landgericht Darmstadt hat ein Kreditinstitut wegen vorsätzlicher Falschberatung im Zusammenhang mit der Empfehlung eines sog. Zertifikats verurteilt. Das Gericht sah es zunächst als erwiesen an, dass u.a. über das allgemeine Emittentenrisiko nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden war. Wegen der seinerzeit noch geltenden kurzen Sonderverjährung des § 37 a WpHG war dem Anleger das Berufen auf eine bloß fahrlässige Pflichtverletzung nicht mehr möglich; er hatte sich jedoch zusätzlich auf Vorsatz berufen. Der insoweit beweispflichtigen Bank war der Nachweis fehlenden Vorsatzes nicht gelungen (LG Darmsatdt, Urt. v. 27.06.2014 – 13 O 362/13). Die Bank wurde zur Zahlung von rund EUR 50.000,00 verurteilt. Der Kläger wurde von der Kanzlei LSS Rechtsanwälte vertreten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Berufungsverfahren ist anhängig.

Mehr Lesen
An den Anfang scrollen