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Verschleierte DIG AG die tatsächliche Finanzlage des Unternehmens?

Gegen die Frankfurter Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG (DIG AG) wird wegen Betruges staatsanwaltschaftlich ermittelt. Nach Medien- und Berichten der Staatsanwaltschaft wurden im Januar 2015 mehr als 20 Objekte in Frankfurt am Main und im Kreis Offenbach durchsucht, um Beweise gegen eine „Betrügerbande“ zu sammeln. Die Untersuchungen werden von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geleitet, die die Zahl der Geschädigten mit rund 1.000 angibt.

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BGH fällt anlegerfreundliches Urteil zur Aufklärungspflicht bei offen Immobilienfonds

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat sich heute in zwei Verfahren mit der Haftung einer Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds befasst. Gemäß einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des BGH (64/2014) wurde die Revision einer Bank gegen eine anlegerfreundliche Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 13. Februar 2012 – 9 U 131/11) zurückgewiesen (BGH XI ZR 130/13).

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BGH verhandelt am 29. April 2014 erstmals über Aufklärungspflichten der Banken im Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds

Dem Bankensenat des höchsten deutschen Zivilgerichts liegen am 29.04.2014 zwei Entscheidungen unterschiedlicher Oberlandesgerichte zur mündlichen Verhandlung vor. Die Entscheidungen betreffen das sog. „Aussetzungsrisiko“ bei offenen Immobilienfonds. Im Zuge der Finanzkrise im Jahre 2008 haben zunächst zahlreiche offene Immobilienfonds Anteilsrücknahmen ausgesetzt,…

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Commerzbank haftet wegen Empfehlung offener Immobilienfonds

Landgericht verurteilt wegen vorsätzlicher Falschberatung

Das Frankfurter Landgericht hat die Commerzbank am 14.11.2013 zur Zahlung von mehr als EUR 50.000,00 verurteilt (Az. 2-05448/12). Geklagt hatte ein Anleger der auf Empfehlung der Bank im Mai 2008 Anteile am CS Euroreal erworben hatte.

Das Landgericht hat festgestellt, dass die Bank verpflichtet war, über das sog. „allgemeine Aussetzungsrisiko“ aufzuklären und sich dabei argumentativ auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt am Main aus dem Februar 2013 berufen.

Dieser Pflicht ist die Bank seinerzeit nicht nachgekommen. Die Pflichtverletzung erfolgte nach Auffassung des Gerichts vorsätzlich, weshalb auch die von der Bank erhobene Verjährungseinrede nicht durchschlug. Nach der im Jahr 2008 noch geltenden  Vorschrift, waren fahrlässige Pflichtverletzungen bereits längst verjährt. Das Gericht hat aus der Tatsache, dass das allgemeine Schließungsrisiko in den sog. Basisinformationen als Risiko erwähnt wurde geschlossen, dass der Bank dieses Risiko sehr wohl bekannt gewesen sei und das Verschweigen somit vorsätzlich erfolgt sein muss. Der erfolgreiche Anleger wurde von LSS Rechtsanwälte vertreten.

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