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Insolvenzantrag bei drei P & R Firmen – mindestens 50.000 Conatiner-Anleger betroffen

Das  „Handelsblatt“ hat am heutigen 19.03.2018 als erstes Medium die schlechte Nachricht veröffentlicht. Das Amtsgericht München bestellte am Montag den Rechtsanwalt Michael Jaffé und dessen Kanzleikollegen Philip Heinke zu vorläufigen Insolvenzverwaltern. Der Insolvenzantrag soll bereits am vergangenen Donnerstag gestellt worden sein. Betroffen sind drei Firmen aus dem P & R-Imperium. Gemäß der Pressemitteilung des Insolvenzverwalters Dr. Michael Jaffé
als vorläufiger Insolvenzverwalter der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald, und der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald und
Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke
Vorläufiger Insolvenzverwalter der P&R Container Leasing GmbH, Grünwald stellten drei
P&R Container-Verwaltungsgesellschaften Insolvenzantrag. Der Betrieb soll zur Sicherung der Vermögenswerte weltweit fortgeführt werden, um die Basis für eine geordnete Verwertung zu schaffen. Die Bestandsaufnahme laufe.

Für die Anleger bleibt in Bezug auf die P & R Gesellschaften im Moment nichts anderes übrig als abzuwarten. Ein eigenhändiger Verkauf der Container außerhalb des Verfahrens ist ausgeschlossen. Geschädigte Anleger können gleichwohl zur Anmeldung, Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Daneben können ggf. Ansprüche gegen Vermittler und Berater geltend gemacht werden, wenn die Risiken solcher Anlagen den Investoren nicht deutlich gemacht wurden. LSS Rechtsanwälte haben bereits zahlreiche Fälle von Falschberatung durch Vermittler und beratende Banken zur Prüfung vorliegen.

Im Wortlaut Pressemitteilung des Insolvenzverwalters:

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LSS Rechtsanwaltsgesellschaft

Im Anlageskandal Piccor zaubert Initiator Thomas Entzeroth einen neuen Sündenbock aus dem Hut

Anlageskandal Piccor

Die PICCOR AG aus der Schweiz bot deutschen Kapitalanlegern eine Vermögensverwaltung mit Finanztermingeschäften an. Dabei konnten Anleger zwischen zwei verschiedenen Modellen (einem ungesicherten und einem angeblich gesicherten Modell) wählen. Im März 2017 informierte die PICCOR AG, dass sie ihre „Dienstleistung für Privatkunden aufgrund externer Umstände eingestellt habe“ und kündigte die bestehenden Geschäftsbeziehungen. Die wahren Gründe wurden dabei offensichtlich verschleiert. Im Januar 2017 hatte die Schweizer Finanzaufsicht FINMA die Piccor bereits auf die Warnliste gesetzt. Die Frankfurter Rechtsanwaltsgesellschaft LSS, die über 60 Geschädigte vertritt, erstattete im Dezember 2017 Strafanzeige u.a. gegen Thomas Entzeroth und den Treuhänder Manfred Eschenbach. Das Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin geführt. Thomas Entzeroth spielt sich unterdessen als Aufklärer gegenüber ehemaligen Vermittlern und Beratern auf.  So informiert er am 16.01.2018 die Vorgenannten darüber, dass er „leider nicht verhindern (konnte), dass Sie wie Ihre geschätzten Kunden durch einige schlecht recherchierte und schlampig zusammengewürfelte „Sachverhaltsdarstellungen“ im Internet weiter beunruhigt und irritiert wurden.“. Entzeroth macht in der gleichen „E-Mail“ auf eine Website aufmerksam, auf der er nunmehr Artikel veröffentliche. Tatsächlich sind auf dieser Website wiederum sehr dubiose Stellungnahmen eingestellt, deren Veröffentlichungsdaten auf dieser Seite erkennbar -teilweise in den Dezember hinein- rückdatiert wurden. Ein weiterer Beleg für die alles andere als seriöse Tätigkeit der Verantwortlichen. Der eigentliche Skandal ist aber, dass nebenbei mitgeteilt wird, dass die PICCOR AG offensichtlich ihre Pflichten als Vermögensverwalter an eine LIT Ltd. aus Gibraltar weiterdelegiert haben soll. Wann diese Abgabe der Kernpflicht erfolgt sein soll, wird freilich nicht mitgeteilt, ebenso wenig die Anschrift auf Gibraltar.  

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Geschädigte Anleger empört über verurteilten S & K-Chef

Anlagebetrug- Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die beiden S & K-Gründer waren vom Frankfurter Landgericht im März 2017 zu jeweils achteinhalb Jahren Haft wegen Untreue verurteilt worden. Über 90 Millionen Euro Anlegergelder wurden veruntreut; die ursprüngliche Anklage, die den Angeklagten darüber hinaus Betrug vorgeworfen hatte, ging noch von einem Schadensvolumen von mindestens 240 Millionen Euro aus. Die Haftbefehle wurden aufgehoben. Ein Angeklagter legte Revision ein. Beide Hauptangeklagten befinden sich derzeit nicht in Haft. Ob und wann die beiden noch einmal ins Gefängnis müssen, ist unklar. Umso empörter sind die geschädigten Anleger, dass einer der beiden Verurteilten die Zwischenzeit in einer Luxusvilla im Taunus verbringt, obwohl er angeblich mittellos sein soll.

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Frankfurter Bank- und Kapitalmarktrechtstage im November 2016

Seit mehr als 15 Jahren bietet die HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft Fachseminare für Rechtsanwälte, Syndizi und deren Mitarbeiter an. Dazu zählen die
6. Frankfurter Bank- und Kapitalmarktrechtstage 2016, die vom 04. und 05.11.2016 (Maritim Hotel Frankfurt) statt fanden.

Mit einem Beitrag von Matthias Schröder

MSchroeder200Mit einem Beitrag von Matthias Schröder, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, LSS Rechtsanwälte, Frankfurt a.M. Das Thema:

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Vorsätzliche Falschberatung durch Bank- Urteil des Landgerichts Darmstadt

Das Landgericht Darmstadt hat ein Kreditinstitut wegen vorsätzlicher Falschberatung im Zusammenhang mit der Empfehlung eines sog. Zertifikats verurteilt. Das Gericht sah es zunächst als erwiesen an, dass u.a. über das allgemeine Emittentenrisiko nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden war. Wegen der seinerzeit noch geltenden kurzen Sonderverjährung des § 37 a WpHG war dem Anleger das Berufen auf eine bloß fahrlässige Pflichtverletzung nicht mehr möglich; er hatte sich jedoch zusätzlich auf Vorsatz berufen. Der insoweit beweispflichtigen Bank war der Nachweis fehlenden Vorsatzes nicht gelungen (LG Darmsatdt, Urt. v. 27.06.2014 – 13 O 362/13). Die Bank wurde zur Zahlung von rund EUR 50.000,00 verurteilt. Der Kläger wurde von der Kanzlei LSS Rechtsanwälte vertreten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Berufungsverfahren ist anhängig.

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Beratungsprotokoll- Sinn oder Unsinn?

In einem lesenswerten Artikel der Journalistin Brigitte Watermann beschäftigt sich diese mit der relativ neuen gesetzlichen Verpflichtung zur Anfertigung von Bertaungsprotokollen. In dem Artikel wird Rechtsanwalt Matthias Schröder, Partner der LSS Rechtsanwaltgesellschaft zitiert. Auszugsweise heißt es dort:

[…] Zudem befürchten Verbraucherschützer, dass die Protokolle eher der rechtlichen Absicherung der Bankseite dienen könnten.
Diese Befürchtung teilt Matthias Schröder von LSS Rechtsanwälte in Frankfurt zwar auch, aber er kennt auch Gegenbeispiele: In Protokollen über Beratungen zu offenen Immobilienfonds sei bis 2011 zum Beispiel oft die Formulierung drin gestanden, die Produkte seien „jederzeit liquidierbar“ – was sich als großer Irrtum herausstellte. „Solche Fälle mussten wir gar nicht erst zu Gericht tragen, die wurden alle außergerichtlich entschädigt“, erzählt Schröder.“Große Defizite“ bei der Beratungsdokumentation stellte auch Bundesjustizminister Heiko Maas noch im Sommer 2014 fest.[…]“.
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