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2023 war das bisherige Rekordjahr bei Schadensfällen im Online-Banking

2023 Online-Banking Rekordjahr bei Schadensfällen

Das jedenfalls ist die -zugegebenermaßen ersteinmal- subjektive Beurteilung von Rechtsanwalt Matthias Schröder, Partner von LSS Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main. Aussagekräftige Rubriken in der Kriminalstatistik zu dieser Betrugsmasche fehlen, so das wirklich belastbare Zahlen niemandem vorliegen. Dennoch taugt eine Wasserstandsmeldung aus einer spezialisierten Anwaltskanzlei durchaus mehr als man vermuten könnte. Die hier gewonnenen Erfahrungen basieren nicht nur auf der Anzahl der angefragten oder angenommenen Mandate, sondern auch durch den Austausch mit hunderten von Fachanwälten in Foren, auf Seminaren und Kongressen und vor allem vor Gericht. Gerade auch der Austausch mit den Bankvertretern, ob aus Rechtsabteilung oder beauftragter Kanzlei bestätigt die gewonnene Sichtweise. Noch einschlägiger ist natürlich der Austausch mit den Richtern der Spezialammern großer Landgerichte und die Telefonate mit Staatsanwälten und Ermittlungsführern bei der Kriminalpolizei und den Landeskriminalämtern. Daneben können leicht die öffentlich zugänglichen Medien und Fachzeitschriften ausgewertet werden. Seit dem Jahr 2021 beobachten wir also im Rahmen unserer Beauftragung durch privat und Geschäftskunden einen extremen Anstieg von Fällen mit hohen -teilweise sechsstelligen Schäden- im Zusammenhang mit der Plünderung von Kundenkonten im Online-Banking. „Den“ klassischen Betrugsfall im Online-Banking gibt es nicht.

Die Fälle sind selbst für spezialisierte Anwaltskanzleien schwer zu skalieren, da kaum ein Fall identisch ist. Im Darknet sollen mehrere dutzend „Baukästen“ für Angriffe auf deutsche Banken im Online-Banking von Kriminellen für Kriminelle oder solche die es werden wollen zu erwerben sein. Diese „Baukästen“ können wiederum individualisiert werden. Der modus operandi wird teilweise wöchentlich nachgeschärft und gewechselt. Die Nachverfolgung erfolgreicher Angriffe im Online-Banking ist für die Ermittlungsbehörden nahezu unmöglich geworden. Gelder werden in Windeseile quer durch Europa bzw. die ganze Welt transferiert. Die Ermittler können hier nur hinterherhinken was -auch aber nicht nur- an deren technischer Ausrüstung und personeller Ausstattung liegt. Kreditinstitute, die das Online-Banking anbieten scheinen den Angriffen der Täter nur äußerst langsam und schwerfällig ausweichen zu können. Teilweise finden sich lediglich Warnungen vor aktuellen Maschen in einer Art Warnkasten auf der Homepage der Bank, ohne dass „Sicherheitslücken“ oder Schwachstellen innerhalb von Jahresfrist tatsächlich auch geschlossen werden. Erstaunlich aber ist, dass im letzten Jahresbericht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für das Jahr 2022 hierzu rein gar nichts, also wirklich kein Wort, zu lesen ist. Dadurch vergibt die Aufsicht die Chance transparent darzustellen, was sie gegen eventuell erkannte Missstände in der Branche überhaupt unternimmt und wie ihre Sichtweise des Problems ist.

Aus Anwaltssicht kann jedem Betroffenen nur geraten werden, sich von spezialisierten Anwälten im Schadensfall beraten zu lassen und im Zweifel auch gegen die Bank vorzugehen. Die Erfolgsaussichten sind weitaus besser, als die meisten Betroffenen vermuten. In den letzten drei Jahren wurde keine von unsere Sozietät eingereichte Klage in diesem Bereich überhaupt oder gar rechtskräftig abgewiesen. Die Zahl der Anerkenntnisse von Banken oder geschlossener Vergleiche ist dagegen sehr hoch. Entscheidend ist das Merkmal der „groben Fahrlässigkeit“, dessen Vorliegen beim Kunden von der Bank darzulegen und zu beweisen ist. Der Kunde hingegen hat darzulegen und zu beweisen, dass die betrügerische Abverfügung nicht von ihm autorisiert war.

Quelle: anwalt.de

Matthias Schröder

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