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Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung

Informationen zur Schwarzarbeit, illegalen Beschäftigung, Sozialversicherungsbetrug und Steuerhinterziehung

A. Allgemeines

Seit dem 1.08.2005 gilt das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in Deutschland. Das Inkrafttreten des Gesetzes führte zu einer erheblichen Steigerung verhängter Bußgelder und Freiheitsstrafen. Die verhängten Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen beliefen sich zwischen den Jahren 2019 und 2021 im Mittel auf 33,60 Millionen Euro und 1.781 Jahre insgesamt verhängter Freiheitsstrafe. Nicht nur die Bundesregierung hat die Problematik der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit erkannt, sondern vielmehr auch das Europäische Parlament. Bereits in der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden entsprechende Weisungen über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen erstellt. So sollen Synergien über eine EU-Plattform geschaffen werden, die das Gemeinsame Vorgehen der Verfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten koordinieren soll. Dies soll Effizienz und Effektivität der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung massiv steigern.

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Erfolgreiche Revision durch RA Marko R. Spänle – BGH hebt Urteil des Landgerichts Frankfurt im Fall der angeblichen Millionenuntreue bei Lufthansa auf

Eine Lufthansa-Angestellte und ihr damaliger Lebensgefährte wurden durch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26.08.2013 wegen Untreue bzw. Beihilfe zur Untreue zu Freiheitsstrafen von vier bzw. drei Jahren verurteilt. Vor Gericht gab die Lufthansaangestellte den Betrug teilweise zu, ihr Lebensgefährte aber bestritt stets vehement gewusst zu haben, dass die Aufträge von der Lebensgefährtin fingiert waren. Zu Beginn des Prozesses wollte der Verteidiger des Lebensgefährten, Rechtsanwalt Marko R. Spänle aus Frankfurt, eine mehrere 100-Seiten lange Einlassung für seinen Mandanten verlesen, was das Landgericht Frankfurt jedoch nicht zuließ. Das Landgericht hielt eine solche Verlesung durch den Verteidiger für unzulässig. Dies, obwohl es einen äußert umfangreichen und verfahrensrelevanten E-Mail-Verkehr und einen mehrere Jahre umfassenden Sachverhalt darzulegen galt.

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