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Freispruch für die von Leonhardt und Spänle verteidigten Angeklagten im Mordprozess „Mainleiche“

Im spektakulären Mordprozess um die sogenannte Mainleiche sind die von unseren Partnern Markus A. Leonhardt und Marko R. Spänle verteidigten beiden Hauptangeklagten am 27.10.2006 vom Schwurgericht des Landgerichts Frankfurt freigesprochen worden. Das Landgericht Frankfurt folgte hierbei dem Schlussplädoyer der Verteidiger, dass auch nach der rund fünf Monate dauernden Beweisaufnahme nicht geklärt werden konnte, „wer, wann, wo das Opfer getötet, zerstückelt und entsorgt hat“. Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bedeutete das Urteil eine herbe Niederlage. Sie hatte über all die Monate darum gekämpft, den beiden Angeklagten einen gemeinschaftlich begangenen Mord aus Habgier nachzuweisen. Wie sich durch die Beweisaufnahme herausstellte, erwies sich die Anklage jedoch als eine Häufung von Vermutungen und Spekulationen. Die Verteidiger legten im Rahmen der rund fünf Monate dauernden Beweisaufnahme dar, dass es keine geschlossene Indizienkette, die für eine Verurteilung ausreichend gewesen wäre, gibt. Nach wie vor ist der genaue Tötungszeitpunkt am 17. April 2005 unklar geblieben und auch der Ort, an dem die Leiche des Kaufmanns zerteilt wurde, konnte nicht ermittelt werden. Sowohl ein Fasergutachten als auch genetische Spuren auf einem Klebeband, mit dem ein Plastiksack mit einem der Leichenteile verschlossen worden war, haben keine Rückschlüsse auf die Tatbeteiligung der Angeklagten zugelassen, so dass das Gericht die Angeklagten freisprechen musste. Der Freispruch für den dritten Angeklagten, ohnehin nur wegen Strafvereitelung vor Gericht, war damit geradezu zwangsläufig. Denn wo keine Straftat zu ahnden ist, kann auch nichts vereitelt werden.

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