Festgeldbetrug: Wachsende Gefahr für Anleger – Rechtsanwalt Matthias Schröder warnt in der FAZ
Festgeldanlagen gelten für viele Anleger traditionell als sichere und seriöse Form der Geldanlage. Doch gerade diese vermeintliche Sicherheit nutzen Betrüger zunehmend aus. Das Phänomen des sogenannten Festgeldbetrugs breitet sich immer weiter aus. Auch renommierte Medien wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichten inzwischen regelmäßig darüber. In einem aktuellen Artikel vom [Datum des Artikels einsetzen], in dem auch Rechtsanwalt Matthias Schröder von unserer Kanzlei zitiert wird, werden die Methoden der Täter sowie die rechtlichen Herausforderungen für Geschädigte ausführlich beleuchtet. Den Artikel finden Sie hier: FAZ-Artikel zum Festgeldbetrug (https://www.faz.net/aktuell/finanzen/wie-anleger-ihr-erspartes-vor-festgeld-betrug-schuetzen-koennen-110287935.html).
Die Masche der Täter ist perfide: Über professionell gestaltete Webseiten, täuschend echte Dokumente und vermeintlich namhafte Banken oder Finanzdienstleister werden Anleger in die Falle gelockt. Versprochen werden oft überdurchschnittlich hohe Zinsen und angebliche Sicherheit durch bekannte Bankenmarken. Tatsächlich existieren diese Angebote jedoch nicht oder stammen nicht von den genannten Instituten. Das Geld der Anleger fließt direkt auf Konten, die von den Betrügern kontrolliert werden.
Ein besonders tückischer Aspekt: Viele Geschädigte glauben, sie würden auf ein eigenes Festgeldkonto im Ausland überweisen, das auf ihren Namen laute. Doch das ist ein Trugschluss. Die Täter richten Konten ein, die lediglich ihnen selbst gehören. Für die Opfer ist das Geld häufig verloren, sobald es überwiesen ist.
Ein maßgeblicher Grund, warum der Festgeldbetrug so gut funktioniert, liegt in einer Lücke im Zahlungsverkehrssystem: Seit der Einführung der IBAN erfolgt keine automatische Prüfung, ob der Name des Empfängers tatsächlich mit dem Kontoinhaber übereinstimmt. Dies ermöglicht es Betrügern, Konten unter falschen Namen anzugeben und dennoch Überweisungen zu erhalten. Diese Regelung wird erst ab November 2025 geändert. Dann soll ein verpflichtender Abgleich von Name und IBAN eingeführt werden. Ob dies jedoch tatsächlich zu einem Rückgang der Betrugsfälle führt, bleibt abzuwarten, da erfahrene Täter womöglich auch diese Hürde umgehen werden.
Die steigenden Fallzahlen führen dazu, dass immer mehr Anleger rechtliche Hilfe suchen. Viele stellen sich die Frage, ob und wie sie ihr Geld zurückerhalten können, oder ob sie gegen die beteiligten Banken oder Zahlungsdienstleister Ansprüche geltend machen können. Die rechtliche Beurteilung solcher Fälle ist jedoch komplex und hängt stets vom Einzelfall ab.
Sollten Sie Zweifel an einem Festgeldangebot haben oder bereits Geld überwiesen haben, empfehlen wir Ihnen dringend, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Rechtsanwalt Matthias Schröder und das Team unserer Kanzlei verfügen über langjährige Erfahrung bei der Vertretung geschädigter Anleger im Bereich Kapitalanlagebetrug. Wir prüfen für Sie, welche Schritte zur Schadensbegrenzung möglich sind und vertreten Ihre Interessen konsequent gegenüber Tätern, Banken oder Zahlungsdienstleistern.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung, wenn Sie betroffen sind oder einfach nur mehr Informationen wünschen.
